Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes ist völlig überzogen und realitätsfern

Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes ist völlig überzogen und realitätsfern
Unternehmensverbände für Dortmund und Umgebung

(Verbandspresse, 09.02.2005 13:14)

(Dortmund) - Vorweg zunächst folgende Feststellung: Unsere Unternehmer sind gegen jede Form von Diskriminierung. Deutschland ist ein weltoffenes und weltmarktorientiertes Land, Diskriminierungen einzelner oder Gruppen von Arbeitnehmern sind auch kein Problem in der betrieblichen Wirklichkeit. Das deutsche Arbeitsrecht besteht aus einem umfassenden Schutzsystem. Hierzu zählen insbesondere der Kündigungsschutz, das Schwerbehindertenrecht, der Mutterschutz, das Betriebsverfassungsrecht, das Teilzeit- und Befristungsgesetz und z.B. der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz. Von daher sind Diskriminierungen in unserem Rechtskreis schon heute verboten.

Die EU fordert seit 2000 die Umsetzung verschiedener Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz von den nationalen Gesetzgebern. Dies ist bei EU-Mitgliedstaaten gerechtfertigt, die über kein derartig ausgeprägtes Schutzsystem wie in Deutschland verfügen. Dort mag die Anwendung des in den Richtlinien zum Ausdruck kommenden angloamerikanischen Diskriminierungsschutzes einen gewissen Sinn machen.

Es ist aber in keiner Weise geboten oder berechtigt, dem deutschen Arbeitsrecht zusätzlich zu den bestehenden Schutzbestimmungen das angloamerikanische System überzustülpen. Es recht darf keine übersteigerte Umsetzung der Richtlinien erfolgen. Nach dem Gesetzentwurf soll in Zukunft der Arbeitgeber die Beweislast dafür tragen, dass er nicht diskriminiert hat, sofern ein Arbeitnehmer eine Diskriminierung behauptet. Außerdem soll der Arbeitgeber auch dann haften, wenn Dritte einen Arbeitnehmer diskriminierten. Ferner sollen Gewerkschaften und Betriebsräte künftig gegen den Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers vorgehen können.

Diese weitreichenden Regelungen werden von den europäischen Richtlinien gar nicht gefordert. Die Umsetzung des vorgesehenen Antidiskriminierungsgesetzes führt zu einem erheblichen Eingriff in die private Vertragsfreiheit und schafft neue bürokratische Hürden im Arbeits- und Berufsleben. Der Gesetzentwurf zur Antidiskriminierung ist bürokratisch, unkalkulierbar, überzogen und mit wesentlichen Grundsätzen unseres Zivilrechts sowie unserer partnerschaftlichen Betriebsverfassung unvereinbar. Unsere Betriebe brauchen praktikables Recht und kein Beschäftigungsprogramm für noch zu schaffende Rechtsabteilungen.

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