Beckstein zur Praxis der Visa-Erteilung durch das Auswärtige Amt: "Außenamt bleibt Sicherheitsrisiko für Deutschland - Volmer-Er

Beckstein zur Praxis der Visa-Erteilung durch das Auswärtige Amt: "Außenamt bleibt Sicherheitsrisiko für Deutschland - Volmer-Erlass muss aufgehoben werden"
Nicht zufrieden gibt sich Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein mit der Ankündigung des Bundesaußenministeriums, die schwerwiegenden Fehler des Auswärtigen Amtes bei der Visa-Erteilung an terrorismusverdächtige Ausländer "durch organisatorische Maßnahmen" künftig verhindern zu wollen. Beckstein: "Auch nach der Intervention von Bundesinnenminister Otto Schily, der seinem Kabinettskollegen Bundesaußenminister Joschka Fischer nach Medienberichten in ungewöhnlich scharfer Form "unverantwortliches und nicht entschuldbares Verhalten" bei der Visa-Erteilung vorgeworfen hatte, bleibt das Auswärtige Amt ein Sicherheitsrisiko für Deutschland. Nachdem das Bundesaußenministerium wie im Fall des terrorismusverdächtigen Algeriers Fahas trotz ausdrücklicher Einwände des Bundeskriminalamtes ein Visum für Deutschland erteilt hat, ist es mit einigen wenigen kosmetischen Korrekturen nicht getan. Wurzel allen Übels ist und bleibt der sogenannte "Volmer-Erlass". Fischer muss sich die Kritik Schilys endlich zu Herzen nehmen und diesen Erlass, der sich mehr und mehr zur Archillesferse deutscher Sicherheitsinteressen entwickelt, endlich aufheben."
Das Auswärtige Amt hatte im November 2003 Fahas ein Visum erteilt, obwohl der Algerier seit zwei Jahren auf einer Liste des EU-Rates aufgeführt ist, die der Terrorfinanzierung verdächtige Personen und Organisationen umfasst. Beckstein verwies darauf, dass auf Grundlage des Volmer-Erlass allein die deutsche Botschaft in Kiew zudem Hunderttausende Visa für Einreisende aus den GUS-Staaten erteilt habe, darunter auch für Schwarzarbeiter, Prostituierte und dem Vernehmen nach sogar für tschetschenische Terroristen. Beckstein: "Dass Bundesaußenminister Joschka Fischer auch nach der vehementen Kritik Schilys noch immer keinen Anlass sieht, diesen bis heute geltenden Erlass unverzüglich aufzuheben, ist schlichtweg unerträglich."


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