Im letzten Jahr 59 Millionen Euro Schaden durch Organisierte Kriminalität im Freistaat
Beckstein fordert verbesserte internationale Zusammenarbeit, Kronzeugenregelung und effektive Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung
Der durch Organisierte Kriminalität (OK) im Freistaat verursachte Schaden betrug im vergangenen Jahr 59 Millionen Euro, der geschätzte Gewinn für die Kriminellen lag bei 42 Millionen Euro.Insgesamt waren in Bayern im letzten Jahr 90 (2002: 91) äußerst umfangreiche Verfahrenskomplexe zu bearbeiten. 81 % der Verfahren wiesen internationale Bezüge auf. Dabei waren 57 verschiedene Staaten betroffen. Von insgesamt 972 (2002: 959) ermittelten Tatverdächtigen besaßen über 77 % nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie stammten aus 46 verschiedenen ausländischen Staaten. Dies zeigt laut Innenminister Dr. Günther Beckstein deutlich, wie wichtig eine intensive polizeiliche Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg ist. Die Schwerpunkte der OK lagen 2003 wiederum beim Rauschgifthandel und -schmuggel (23 Verfahren), bei der Wirtschaftskriminalität (20 Verfahren), bei Eigentumskriminalität (17 Verfahren) und der Schleusungskriminalität (13 Verfahren). Mit der Sicherung von Vermögenswerten in Höhe von 34,2 Millionen Euro, gelang es die Kasse der OK erheblich zu reduzieren. Um der OK wirkungsvoll zu begegnen, fordert Beckstein eine verbesserte internationale Zusammenarbeit. Weiter fordert er die rot-grüne Bundesregierung nachdrücklich auf, ihre ablehnende Haltung gegen den von Bayern im Dezember 2003 im Bundesrat zusammen mit Niedersachsen eingebrachten Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung auch für den Kernbereich der Organisierten Kriminalität zu überdenken. "Eine Einführung der Kronzeugenregelung wäre ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und aktuell natürlich auch gegen den internationalen Terrorismus", so Beckstein. Er kündigte ferner an, die nach der Bundesverfassungsgerichtentscheidung zum "Großen Lauschangriff" noch verbleibenden rechtlichen Spielräume für die Wohnraumüberwachung voll zu nutzen. Um schwerwiegende Straftaten verhüten zu können, hält Beckstein außerdem eine Regelung zur präventiven Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei für notwendig. Deshalb hat die Bayerische Staatsregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg gebracht.
A) Im Einzelnen ging Beckstein auf folgende wichtige Aspekte des Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität ein:
Bereits vor der EU-Osterweiterung war im Umfeld der Organisierten Kriminalität eine Vielzahl von Fällen der grenzüberschreitenden Bandenkriminalität durch osteuropäische Straftäter zu verzeichnen. Die Palette reicht von bulgarischen Geldfälscherbanden bis hin zu bestens organisierten Bankräubern aus Estland, die vor wenigen Jahren ganz Deutschland, aber auch andere europäische Länder, mit weit über 100 Banküberfällen heimgesucht haben. Besonders dreist gingen auch polnische Straftätergruppen vor, die bundesweit mit brachialer Gewalt eine Vielzahl von Raubüberfällen und Blitzeinbrüchen auf Juweliere verübten. Unter anderem verschafften sie sich mit "schwerem Gerät" wie speziell präparierten Fahrzeugen Zutritt zum Verkaufsraum und zertrümmerten mit Hämmern die Schmuckvitrinen, um schnell d.h. meist innerhalb einer Minute - an die wertvolle Beute zu gelangen. Aktuell bereitet in Bayern seit Jahresanfang der Diebstahl von leistungsstarken Motorrädern sowie die vermehrte Entwendung von wertvollen Baumaschinen Sorgen. Den Ermittlern liegen konkrete Hinweise vor, dass die Täterbanden ebenfalls aus dem osteuropäischen Raum stammen. Beckstein: "Die ersten Erfahrungen, die wir nach dem Beitritt der zehn neuen EU-Staaten zum 1. Mai 2004 sammeln konnten, zeigen allerdings sehr deutlich, dass sich bei aller Zurückhaltung, die man kurzen Betrachtungszeiträumen entgegenbringen muss, seit dem 1. Mai keine signifikanten Veränderungen in der bayerischen Sicherheitslage ergeben haben. Jedenfalls ist ein sprunghafter Anstieg von reisenden Straftätern aus Osteuropa bisher nicht zu verzeichnen . Auch wenn sich die schlimmsten Befürchtungen erfreulicherweise nicht bestätigt haben, gilt es dennoch, äußerst wachsam zu sein und die mögliche Entwicklung des Kriminalitätsimports nach Deutschland aufmerksam zu beobachten. Nur so ist ein sofortiges Gegensteuern möglich."
Dass Bayern bereits jetzt im Brennpunkt organisierter Kriminalitätsstrukturen ist, belegt auch das Beispiel einer im letzten Jahr vom Bayerischen Landeskriminalamt ermittelte ungarischen Tätergruppe, die selbst hergestellte Kreditkartenterminals in verschiedenen Hotels und Restaurants in Ungarn und der USA anstatt der regulären Geräte installierte. Im Zuge eines Zahlungsvorganges wurden damit die Kartendaten ausgelesen. Im Anschluss daran wurde eine vollständige Dublette der jeweiligen Kreditkarte, inklusive der PIN-Nummer, hergestellt, ohne dass die Opfer dies bemerkten. Mit diesen Zweitkarten wurden dann in Deutschland, Italien, Ungarn und den Niederlanden ungeniert die Bankkonten der ahnungslosen Opfer abgeräumt. Bei den in Deutschland festgenommenen Tatverdächtigen fand man neben Geräten zur Kartenprogrammierung auch ein Laptop sowie diverse gefälschte Kreditkarten und Blankokarten. Alle aufgefundenen Karten stammten aus einer Fälscherwerkstatt in Budapest, die offensichtlich im großen Stil Falsifikate herstellte. Dieser Fall zeigt, laut Beckstein eindrucksvoll, dass Netzwerke der Organisierten Kriminalität nicht vor Landesgrenzen Halt machen. Er belegt aber auch die gute Zusammenarbeit der ungarischen und der bayerischen Polizei.
Die ungeheuren Gewinne, die sich mit der Organisierten Kriminalität erzielen lassen, sind die eigentliche Triebfeder dieser äußerst gefährlichen Kriminalitätsform. Ziel muss es daher sein, der Organisierten Kriminalität die finanzielle Existenzgrundlage zu entziehen und sie dadurch langfristig einzudämmen. Hier setzt Bayern auch weiterhin mit Erfolg auf die Gewinnabschöpfung durch speziell ausgebildete Finanzermittler. In enger Zusammenarbeit mit der Justiz wurden im Jahr 2003 Vermögenswerte in Höhe von 34,2 Millionen Euro vorläufig gesichert. Beckstein: "Es darf für Kriminelle nirgends auf der Welt einen sicheren Ort geben, um Geld oder sonstige Vermögensgewinne aus Straftaten zu verstecken. Es ist deshalb sehr erfreulich, dass es dem Bayerischen Landeskriminalamt vor kurzem zum ersten Mal gelungen ist, in Afrika illegale Gewinne deutscher Drogenhändler in geeigneter Weise zu sichern." Dabei wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen eine mehrköpfige deutsche Rauschgifthändlergruppe ein dinglicher Arrest in Höhe der erzielten illegalen Verkaufserlöse von über einer Million Euro erwirkt, von dem aber nur ein Bruchteil auch tatsächlich vollzogen werden konnte. Letztlich stellte sich heraus, dass die Täter bereits im Vorfeld Vermögenswerte unter anderem nach Gambia transferiert hatten, um das Geld vor staatlichen Zugriffsmaßnahmen abzusichern. In Gesprächen mit dem gambischen Innenminister, Vertretern des Justizministeriums und dem dortigen Polizeichef wurde den bayerischen Behörden die volle Unterstützung zugesichert. So konnten in kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse des obersten Gerichtes in Gambia erwirkt werden. Damit gelang es in Zusammenarbeit mit den gambischen Sicherheitsbehörden, erstmals in Gambia ein Auto-Geschäft, Lagerhallen, Büroräume und Banknoten im Wert von rund 150.000 Euro zur Gewinnabschöpfung zu beschlagnahmen. "Für mich ist das ein hervorragender Erfolg der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit und ein Beweis des hohen Engagements bayerischer Ermittler", so Beckstein.
Wesentliches Kennzeichen eines klassischen OK-Verfahrens ist die immense Informationsflut, die von den Ermittlern zu bewältigen ist. Alle Informationen müssen zusammengeführt, analysiert und bewertet werden. Abhilfe schafft eine speziell für komplexe Ermittlungsverfahren zusammen mit der Wirtschaft entwickelte Software namens "EASy". EASy steht für "ermittlungs- und analyseunterstützendes EDV-System". Damit ist es möglich, komplexe Sachverhalte zu strukturieren, um kriminelle Netzwerke aufzudecken. Auch der Informationsaustausch mit allen bayerischen Polizeidienststellen sowie der Staatsanwaltschaft ist nun quasi "auf dem kurzen Weg" möglich. "Mit der Einführung von EASy im vergangenen Jahr hat Bayern wieder einmal eine Vorreiterrolle in der bundesdeutschen Verbrechensbekämpfung übernommen. Es freut mich, dass viele Bundesländer Interesse an unserer Software zeigen. Damit unterstreicht Bayern eindrucksvoll seinen Ruf als Marktführer der Inneren Sicherheit in Deutschland", so Beckstein.
Bereits 1994 hat Bayern mit der Einbindung des Verfassungsschutzes einen neuen erfolgreichen Weg im Kampf gegen organisierte Kriminelle beschritten. "Das repressive Vorgehen ist zwar eine Aufgabe der Polizei. Der Verfassungsschutz kann mit seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten aber einen wesentlichen Beitrag leisten, um insbesondere Strukturen der Organisierten Kriminalität langfristig aufzuklären und seine Erkenntnisse der Polizei zuzuleiten", so Beckstein. Die Polizei übernimmt entsprechend ihrer Aufgabenstellung dann die weiteren Ermittlungen. Inzwischen folgen bereits vier Länder dem Beispiel des bayerischen Verfassungsschutzes. So unterstützt der Verfassungsschutz in den Ländern Saarland, Hessen, Thüringen und Sachsen die dortige Polizei bei der OK-Bekämpfung. Beckstein ist der Meinung, dass dies immer noch zu wenig ist: "Deutschland ist das einzige Land Europas, dessen Inlandsnachrichtendienst keinen Beitrag leistet, um die Organisierte Kriminalität zu beobachten. Hier muss der Bund handeln und das Bundesamt für Verfassungsschutz so schnell wie möglich mit der Beobachtung der Organisierten Kriminalität beauftragen."
B) Um in die Strukturen der Organisierten Kriminalität einzudringen und diese nachhaltig zu zerschlagen, ist für Beckstein ein breit gefächertes Rechtsinstrumentarium nötig:
Internationale Zusammenarbeit
Organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. In einem weiter zusammenwachsenden Europa muss deshalb die internationale Zusammenarbeit der Polizeien weiter professionalisiert werden. Kooperationsformen, die heute noch nicht einmal ansatzweise verwirklicht sind oder allerhöchstens Ausnahmecharakter haben, müssen zu Routinevorgängen werden. Beckstein nannte drei Maßnahmen, die ihm vordringlich erscheinen:
* "Wir müssen schrittweise einen europäischen Wissens- und Erkenntnisverbund der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden schaffen. Zwar betreiben oder planen bereits jetzt alle EU-Staaten ein nationales Fingerabdrucksystem, die Errichtung einer DNA-Datenbank und ein polizeiliches Erkenntnissystem im Sinne eines Kriminalaktennachweises über laufende oder abgeschlossene polizeiliche Ermittlungen", so der Minister. Die nationalen Systeme stehen aber bisher völlig isoliert nebeneinander. Selbst wenn sich Fingerabdrücke oder DNA-Spuren in allen mitgliedstaatlichen EDV-Systemen befinden, erfährt bisher dennoch keine Polizei eines Staates von den Erkenntnissen, über die die Kollegen in den anderen Staaten verfügen. Beckstein: "Dies erscheint mir völlig überholt. Mit derartig kleinräumig angelegten Erkenntnisstrukturen wird die EU nie zu einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes werden können. Wir müssen alles daran setzen, den internationalen Kriminalitätsstrukturen auch die geballte Macht international zusammenwirkender Polizeibehörden der Mitgliedstaaten entgegenzustellen."
* Das Schengener Informationssystem (SIS) der zweiten Generation bedarf eines zügigen Ausbaus; die Ausschreibungskategorien müssen erweitert werden.
* Das europäische Polizeiamt Europol muss fortentwickelt werden. Insbesondere sollte Europol noch stärker als bisher die Polizeien der EU-Staaten unterstützen. Darüber hinaus könnte es die Zuständigkeit für die Bekämpfung bestimmter Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften oder von Fälschungshandlungen gegen den Euro in Drittstaaten übertragen bekommen.
Kronzeugenregelung
Dringender Handlungsbedarf besteht nach Becksteins Ansicht aber auch bei der Kronzeugenregelung: "Organisierte Kriminalität geht bei ihren kriminellen Machenschaften höchst konspirativ vor. Um diese Strukturen aufzubrechen, müssen wir den aussagewilligen Beteiligten einen Anreiz bieten, mit der Polizei zu kooperieren und als Kronzeuge zur Verfügung zu stehen. Ohne die Mithilfe von Insidern kommen wir an die Drahtzieher nicht heran." Bayern hat im Dezember 2003 im Bundesrat zusammen mit Niedersachsen einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung auch für den Kernbereich der Organisierten Kriminalität eingebracht. Beckstein fordert die rot-grüne Bundesregierung nachdrücklich auf, ihre ablehnende Haltung nochmals zu überdenken und den Sachverstand von Praktikern in ihre Überlegungen einzubeziehen. Eine Einführung der Kronzeugenregelung wäre ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und aktuell natürlich auch gegen den internationalen Terrorismus.
Wohnraumüberwachung
77% der organisierten Kriminellen sind nicht deutscher Staatsangehörigkeit. Die Polizei kommt gerade bei ausländischen Tätergruppierungen mit den klassischen Ermittlungsmethoden nicht weit. "Hier müssen wir auf modernste Technik zurückgreifen. Ich finde es deshalb gefährlich, wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum "Großen Lauschangriff" die Auffassung vertritt, dass selbst überwiegende Interessen der Allgemeinheit einen Eingriff in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht rechtfertigen", so der Minister. Natürlich müsse eine Balance gehalten werden zwischen individueller Freiheit und größtmöglicher Sicherheit. Dennoch gehe die Ausdehnung von Individualrechten zu Lasten des Schutzes der Allgemeinheit viel zu weit. Der geplante Sprengstoffanschlag von Rechtsextremisten anlässlich der Grundsteinlegung für das Jüdische Zentrum in München im November 2003 konnte maßgeblich über einen gerichtlich angeordneten "Lauschangriff" verhindert werden. Nach den jetzt vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien hätte der "Lauschangriff" in diesem Fall nicht angeordnet werden können. "Womöglich wäre der Anschlag nicht verhindert worden. Aus diesem Grund wird Bayern die nach dem Urteil noch verbleibenden rechtlichen Spielräume voll nutzen", so Beckstein.
Überwachung der Telekommunikation
Auch Kriminelle machen sich z. B. Handys zunutze und verwenden modernste Hard- und Software zur Verabredung und Begehung von Straftaten. Die Telekommunikationsüberwachung hat deshalb laut Beckstein als Instrument zur effektiven Verbrechensbekämpfung an Bedeutung gewonnen. Die bayerischen Gerichte haben 2003 in 663 Ermittlungsverfahren eine Telefonüberwachung angeordnet. Damit ist die Zahl in den letzten Jahren nur leicht angestiegen. "Meldungen, wonach die Telefonüberwachungen in Deutschland immer neue Rekordzahlen erreichen, sind frei erfunden", so der Minister. Die Polizei stehe vor dem Problem, dass viele Täter die Vorzüge der Technik kennen und versuchen, die Polizei mit der Nutzung verschiedener Handys und einer Vielzahl von wechselnden SIM-Karten an der Nase herumzuführen. Auch im Festnetzbereich stehen dem Anschlussinhaber beispielsweise bei einem ISDN-Anschluss bis zu 10 Rufnummern zur Verfügung. Es ist dann für die Polizei schier unmöglich zu wissen, welchen Anschluss der Täter gerade für seine kriminellen Machenschaften benutzt. Beckstein: "Was wir deshalb zusätzlich brauchen, ist eine Regelung zur präventiven Überwachung der Telekommunikation durch die Polizei. Den präventiven Maßnahmen kommt eine eigenständige Bedeutung zu. Der Schutz von Leib, Leben, Freiheit und anderen hochwertigen Rechtsgütern kann nicht allein davon abhängen, dass bereits ein strafbares Handeln vorliegt. Wir dürfen nicht abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, um danach mühevoll die Scherben aufzusammeln." Es sei sicherheitspolitisch nicht vertretbar, der Polizei zur Verhütung schwerwiegender Straftaten Mittel vorzuenthalten, die ihr nach begangener Tat zur Aufklärung zur Verfügung stehen. "Es ist es doch geradezu absurd, wenn die Polizei nach derzeitiger Rechtslage zwar mittels Telekommunikationsüberwachung einen Mord aufklären, ihn aber nicht verhindern kann", so Beckstein. Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg gebracht, mit dem die bestehenden Lücken geschlossen werden sollen.