Achtung Fälschung!
Schmid warnt vor Fahrerlaubniserwerb im Ausland:
"Fälschungsgefahr ist groß - Billig-Führerschein aus Osteuropa schützt nicht vor MPU"
Nach den Erkenntnissen von Polizei und Führerscheinbehörden versuchen Fahrzeuglenker, die ihren Führerschein wegen Eignungsmängeln abgeben mussten, für den Neuerwerb der Fahrerlaubnis zunehmend ins benachbarte EU-Ausland auszuweichen. "Vor allem östliche Nachbarländer scheinen dabei derzeit hoch im Kurs zu stehen. Doch die Rechnung, so um die - vor allem bei Trunkenheitsfahrern gefürchtete - Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) - herumzukommen, geht für Bayern nicht auf", sagte Innenstaatssekretär Georg Schmid in München. "Nach uns vorliegenden Erkenntnissen wird mit einschlägigen Angeboten zudem auch für den Erwerb gefälschter osteuropäischer Führerscheine geworben. Bei Fahrzeugkontrollen wird die bayerische Polizei "Auslandsführerscheine" deshalb in nächster Zeit verstärkt unter die Lupe nehmen. Aber auch bei von ausländischen Behörden tatsächlich erteilten Führerscheinen gilt: Wer die MPU umgangen hat, wird zum Test gebeten."
Vermeintlich attraktiv erscheint der Führerscheinneuerwerb im benachbarten EU-Ausland durch eine im April 2004 ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gilt innerhalb der EU das sogenannte Wohnsitzprinzip, wonach ein ordentlicher Wohnsitz von mindestens 185 Tagen Dauer in dem Staat erforderlich ist, der den Führerschein ausstellt. Dies gilt auch für die neuen Beitrittsländer. Nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen im Ausland erworbene EU-Führerscheine in Deutschland grundsätzlich aber zunächst auch dann anerkannt werden, wenn sie unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip und damit rechtswidrig erlangt worden sind. Das gilt auch für Führerscheinbewerber, die eine neue Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Entzug wieder erwerben wollen. Schmid: "Uns liegen Erkenntnisse vor, dass zwischenzeitlich im Hinblick auf die durch das EuGH-Urteil hervorgerufene Verunsicherung Angebote kursieren, die für einen horrenden Preis bei nur eintägigem Aufenthalt im Ausland den Erwerb einer Fahrerlaubnis versprechen. Bei den hierdurch erworbenen Führerscheinen ist das Risiko groß, eine Totalfälschung zu erwerben, die nicht nur keinerlei Rechtswirksamkeit hat, sondern auch noch zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Führerscheinkäufer wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis führen kann!"
Aber auch, wenn es sich um einen echten, von ausländischen Behörden ausgestellten Führerschein handelt, führt das Urteil des EuGH nicht dazu, dass eine entzogene Fahrerlaubnis ohne MPU ohne Weiteres wieder erworben werden kann. Auch wenn nach dem Ablauf der Sperrfristen bei Führerscheinentzug deutsche Behörden im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnisse zunächst vorläufig akzeptieren müssen, bleibt es ihnen unbenommen, bei Erkenntnissen über mögliche Eignungsmängel bei Fahrerlaubnisinhabern tätig zu werden und ggf. eigene Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis einzuleiten. Die Führerscheinstellen im Freistaat sind deshalb angewiesen, in Fällen des Wiedererwerbs einer entzogenen Fahrerlaubnis im Ausland bei den Fahrerlaubnisinhabern eine Eignungsprüfung einzuleiten und bei fortbestehenden Eignungszweifeln z.B. wegen fehlender MPU, die erworbene Fahrberechtigung wieder zu entziehen. Darüber hinaus wird die Umgehung des Wohnsitzprinzips dem Ausstellerstaat mitgeteilt, so dass die Betroffenen damit rechnen müssen, dass ihnen auch dort die rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.
Staatssekretär Schmid warnt deshalb dringend vor einschlägigen Werbeangeboten, die fälschlich einen legalen Führerscheinerwerb im EU-Ausland versprechen: "Wer hierfür Tausende Euro ausgibt, tut dies auf eigenes Risiko und riskiert, sein Geld umsonst auszugeben!"