Schmid weist Vorwürfe Weigers zurück: "Innenministerium hat keine bürgerfreundlichen Öffnungszeiten untersagt"
In aller Deutlichkeit weist Innenstaatssekretär Georg Schmid Behauptungen des Landesvorsitzenden des Bund Naturschutz Hubert Weiger zurück, das Innenministerium habe "bürgerfreundliche Öffnungszeiten" für die Eintragung beim Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" untersagt: "Die Eintragungszeiten für Volksbegehren bestimmen die Kommunen in eigener Kompetenz. Das Landeswahlrecht gibt nur Mindestöffnungszeiten vor. Die Gemeinden wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie bei entsprechendem Bedarf jederzeit auch die festgelegten Öffnungszeiten ausweiten können. Hiervon ist nach unserem Eindruck auch in größerem Umfang als bei bisherigen Volksbegehren Gebrauch gemacht worden. Hubert Weiger zeigt sich mit der Aufstellung dieser Behauptungen als schlechter Verlierer."