Schmid: "Bayerische Standesämter leisten hervorragende Arbeit Einführung eines elektronischen Personenstandsregisters noch offen"
"Die bayerischen Standesämter leisten seit langem hervorragende Arbeit. Auch die Qualität der bisher in Schriftform geführten Personenstandsregister steht außer Frage. Ob und in wie weit künftig auf eine elektronische Führung der Personenstandsregister umgestellt wird, prüft derzeit der Bundesgesetzgeber. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist aber noch nicht im Deutschen Bundestag eingebracht, so dass derzeit noch offen ist, ob und wie bundesrechtliche Änderungen im Personenstandswesen Auswirkungen auf die Organisation und die Arbeit der Standesämter in Bayern haben werden", kommentierte Bayerns Innenstaatssekretär Georg Schmid vom Bayerischen Gemeindetag geäußerte Befürchtungen zur Zukunft der bayerischen Standesämter.
Schmid erläuterte, dass auf Bundesebene derzeit an Vorschlägen für eine Änderung des Bundespersonenstandsgesetzes gearbeitet werde. Angedacht sei die Einführung eines elektronischen Personenstandsregisters und die Möglichkeit diese ggf. auch zentral einzurichten. "Um bayerische Interessen in das Gesetzgebungsverfahren fundiert einbringen zu können, prüfen wir auch unter Einbindung des Bayerischen Städte- und Gemeindetags derzeit Vor- und Nachteile solcher Lösungen. Denn klar ist, dass Änderungen beim Bundespersonenstandsgesetz für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger Vorteile und keine Nachteile haben sollen."
Zu den Möglichkeiten eines zentralen elektronischen Registers wurde im Staatsministerium des Innern eine Vorstudie durchgeführt, die sich mit der grundsätzlichen Machbarkeit und den Rahmenbedingungen für den Aufbau eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters sowie möglichen Alternativen und der damit zusammenhängenden Frage einer Umorganisation von Standesämtern befasst hat. An zwei Projektgruppensitzungen haben auch Vertreter des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Gemeindetags teilgenommen.