Beckstein: "Maget liegt falsch – Eheschließungen auch künftig beim Bürgermeister"

Beckstein: "Maget liegt falsch – Eheschließungen auch künftig beim Bürgermeister"
"Eheschließungen werden auch in Zukunft in jeder Gemeinde beim Standesbeamten oder Bürgermeister möglich sein. Mit seiner gegenteiligen Behauptung liegt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Franz Maget falsch", erklärte Innenminister Dr. Günther Beckstein am 14.03.2005 in München. Ob und inwieweit künftig auf eine elektronische Führung der Personenstandsregister umgestellt wird, prüft derzeit der Bund. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist aber noch nicht im Deutschen Bundestag eingebracht, so dass derzeit noch völlig offen ist, ob und wie bundesrechtliche Änderungen im Personenstandswesen Auswirkungen auf die Organisation und die Arbeit der Standesämter im Freistaat haben werden. Beckstein: "Irgendeine Entscheidung ist weder gefallen, noch steht sie an. Eine Machbarkeitsstudie ist nicht in Auftrag gegeben. Jetzt bleibt abzuwarten, ob der Bundesgesetzgeber elektronische Register einführt. Auf jeden Fall aber wird es auch in Zukunft möglich sein, Eheschließungen in der Wohnortgemeinde beim Standesbeamten bzw. Bürgermeister vorzunehmen."
Beckstein erläuterte, dass auf Bundesebene derzeit an Vorschlägen für eine Änderung des Bundespersonenstandsgesetzes gearbeitet werde. Angedacht sei die Einführung elektronischer Personenstandsregister und die Möglichkeit diese ggf. auch zentral einzurichten. "Um bayerische Interessen in das Gesetzgebungsverfahren fundiert einbringen zu können, prüfen wir – auch unter Einbindung des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Gemeindetags – derzeit Vor- und Nachteile solcher Lösungen. Denn klar ist, dass Änderungen beim Bundespersonenstandsgesetz für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger Vorteile und keine Nachteile haben sollen."

Zu den Möglichkeiten eines zentralen elektronischen Registers wurde im Staatsministerium des Innern eine Vorstudie durchgeführt, die sich mit der grundsätzlichen Machbarkeit und den Rahmenbedingungen für den Aufbau eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters sowie möglichen Alternativen und der damit zusammenhängenden Frage einer Umorganisation von Standesämtern befasst hat. An zwei Projektgruppensitzungen haben auch Vertreter des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Gemeindetags teilgenommen.


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