Beckstein informiert über weiteres Verfahren bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Wiederannahme der türkischen
Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000 geht die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verloren, wenn jemand eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Nach Auskunft der türkischen Regierung sollen von Anfang 2000 bis Mitte 2004 bundesweit rund 50.000 Personen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, wieder einen türkischen Pass erhalten haben. Damit haben sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verloren. Innenminister Dr. Günther Beckstein wird über die Rechtslage, ihre Auswirkungen und das in Bayern geplante weitere Verfahren im Rahmen einer Pressekonferenz am
Donnerstag, 21. April 2005 um 11.00 Uhr (statt ursprünglich 09.30 Uhr)
im Sitzungssaal 111 (Großer Sitzungssaal)
des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, Odeonsplatz 3 in München
informieren.
Berichterstatter und Bildberichterstatter sind dazu herzlich eingeladen. Bitte Presseausweise bereithalten.