Bayerische Ausländerbehörden schreiben rund 46.000 Mitbürger türkischer Herkunft an
Beckstein: "Auskunft über etwaigen Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit notwendig sonst drohen schwere Nachteile für Betroffene und Gemeinwesen"
Innenminister Dr. Günther Beckstein hat veranlasst, dass die bayerischen Ausländerbehörden in den nächsten Tagen alle im Freistaat seit 01.01.1998 eingebürgerten rund 46.000 Personen türkischer Herkunft schriftlich um Mitteilung über ihren Aufenthaltsstatus bitten.Dem Schreiben ist ein Fragebogen zur Auskunft über einen etwaigen Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit beigefügt. So will Beckstein erreichen, dass jeder potenziell Betroffene von den damit verbundenen rechtlichen Problemen erfährt und Gelegenheit erhält, bis 30.Juni Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen und einen neuen Aufenthaltstitel zu beantragen. So können ein Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Fehlen des Aufenthaltstitels und auch Nachteile für einen möglichen Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit regelmäßig vermieden werden. Seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000 geht die deutsche Staatsangehörigkeit nämlich kraft Gesetzes verloren, wenn jemand eine andere Staatsangehörigkeit annimmt. Auch alle mit ihr verbundenen Rechte, insbesondere auch das Wahlrecht, gehen automatisch verloren; der Deutsche wird zu einem Ausländer ohne Aufenthaltstitel. Nach Auskunft der türkischen Regierung sollen von Anfang 2000 bis Mitte 2004 bundesweit rund 50.000 Personen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, wieder die türkische Staatsangehörigkeit erhalten haben. Beckstein geht davon aus, dass darunter mehrere tausend Fälle aus Bayern sind. Hinweis: Der Fragebogen ist unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/auslaender/leben/ im Internet abrufbar.