Beckstein begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen islamistischen Extremisten C.: "Sicherheitsbehörden werden bis zur Ausreise Bewegungsspielraum des Top-Gefährders einschränken und überwachen"
Als wichtigen Schritt gegen den gefährlichen tunesischen Islamisten C., wertet Innenminister Dr. Günther Beckstein die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Der VGH hat die Ausweisungsverfügung der Stadt Regensburg bestätigt, dass C. wegen der Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland das Land verlassen muss. Beckstein: "Den Sicherheitsbehörden ist es im Verwaltungsrechtstreit gelungen, die Gefährlichkeit des Ausländers zur Überzeugung des Gerichts zu belegen. Die Sicherheitsbehörden werden jetzt die Möglichkeit des neuen Ausländerrechts nutzen, um den Bewegungsspielraum dieses Top-Gefährders einzuschränken, damit von ihm bis zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland möglichst keine Gefahr mehr für die Sicherheit unseres Landes ausgeht.
Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ist der in Regensburg wohnhafte C. ein wichtiger Kontaktmann zwischen verschiedenen terroristischen bzw. extremistischen Gruppen und Einzelpersonen. Nachgewiesen werden können beispielsweise intensive Kontakte zur italienischen Varese-Gruppe, einer Gruppe von islamistischen Maghreb-Extremisten, und zur Vereinigung Al Tawhid, einer aggressiv militanten islamistischen Extremistenorganisation mit Verbindungen zum Al Kaida-Netzwerk.
C. war mit Bescheid vom 28.07.2003 von der Stadt Regensburg aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte diesen Bescheid mit Urteil vom 19.11.2003 aufgehoben. Die Entscheidung des VGH setzt die Ausweisungsverfügung der Stadt Regensburg wieder in Kraft. Der VGH-Entscheidung sind intensive Ermittlungsbemühungen der zuständigen Polizeidienststellen und des Landesamtes für Verfassungsschutz vorangegangen. Die Arbeitsgruppe "BIRGiT" des Innenministeriums hat das Zusammenwirken der Ausländerbehörde mit den Sicherheitsbehörden erfolgreich koordiniert.