Beckstein appelliert an Fahranfänger zur Teilnahme an Zweiter Phase der Fahrausbildung
In Bayern können Fahranfänger seit dem 1. Januar 2004 während ihrer Probezeit freiwillig ein Fortbildungsseminar besuchen und damit ihre Probezeit auf ein Jahr verkürzen. "Damit sich die immer noch viel zu hohen Unfallzahlen der Fahranfänger weiter verringern, wollen wir die Führerscheinneulinge im Interesse der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer und auch ihrer eigenen Sicherheit zur Teilnahme an dem freiwilligen Fortbildungsangebot bewegen", so Innenminister Dr. Günther Beckstein.
Obwohl die jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren lediglich einen Bevölkerungsanteil von etwa 7,9 % ausmachen, ist ihr Anteil an allen im Straßenverkehr Getöteten mit etwa 22 % fast dreimal so hoch. Zwar zeichnet sich nach der Unfallbilanz 2004 bei den jungen Fahranfängern eine positive Entwicklung ab. So ereigneten sich im vergangenen Jahr 2.958 durch junge Fahranfänger verursachte oder mitverursachte Verkehrsunfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten gegenüber 3.268 im Jahr 2003. In deren Folge starben allerdings immer noch 297 Personen (2003: 343). Auch unter den 1.112 Verkehrstoten im Jahr 2004 sind wieder 240 junge Erwachsene (2003: 288). "Trotz der positiven Entwicklung veranschaulichen die Unfallzahlen aber sehr drastisch, dass wir auch in Zukunft alle Anstrengungen unternehmen müssen, um mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu erreichen", betont Beckstein.
In Österreich ist ein Mehrphasenführerschein seit Anfang 2003 gesetzlich eingeführt. Ein Fahranfänger muss dort im ersten Jahr ein Fahrsicherheitstraining mit psychologischem Gruppengespräch sowie zwei Perfektionsfahrten absolvieren. Beckstein: "Die Österreicher haben damit gut Erfahrungen gemacht. Wir wollen jedoch die Teilnahme an der Zweiten Phase der Fahrausbildung nicht vorschreiben, sondern wir setzen auf die freiwillige Teilnahme". So können Fahrerinnen und Fahrer, die den Führerschein der Klasse B seit mindestens sechs Monaten besitzen und sich noch in der zweijährigen oder nach Verkehrsverstößen gegebenenfalls auf vier Jahre verlängerten Probezeit befinden, an der Zweiten Phase der Fahrausbildung teilnehmen. Das Fortbildungsseminar erfolgt in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern und gliedert sich in moderierte Gruppengespräche, eine Übungsfahrt mit dem Fahrlehrer und praktischen Sicherheitsübungen außerhalb des Straßenverkehrs. Neben dem Ziel, dass die Fahranfänger gefährliche Situationen besser erkennen und bewältigen können, sind die Verkürzung der Probezeit und eine erheblich günstigere Einstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei einigen Versicherungsgesellschaften zusätzliche Anreize. Nach Angaben der Fahrschulen kostet ein Fortbildungsseminar zwischen 260 und 280 Euro. Näheres zur Zweiten Phase der Fahrausbildung ist abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/verkehrsicherheit/aktion2006/ .