Beckstein: "In vergangenen 10 Jahren deutlicher Rückgang bei Kfz-Diebstählen"

Beckstein: "In vergangenen 10 Jahren deutlicher Rückgang bei Kfz-Diebstählen"
"Die Anzahl der Kfz-Diebstähle ging sowohl in Bayern als auch im Bundesgebiet in den vergangenen 10 Jahren deutlich zurück. So ging allein der Diebstahl von Kraftwagen seit 1995 um 47,9 Prozent, der Diebstahl von Krafträdern und Mopeds um 21,7 Prozent zurück. Speziell bei Mietfahrzeugen registrierte die Bayerische Polizei im Jahr 2004 insgesamt 309 abhanden gekommene Fahrzeuge. Dies entspricht einem Rückgang um 15,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr", teilt Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich des Bundeskongresses 2005 des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschland e.V. am 11. Juni 2005 in Fürth mit. Als Ursache für den rückläufigen Trend im Bereich der Kfz-Delikte nannte der Minister einerseits den vermehrten Einsatz von Sicherungen wie beispielsweise Wegfahrsperren. Andererseits trifft auch die Bayerische Polizei ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um diesen Deliktsbereich zu bekämpfen.
Die Bayerische Polizei setzt nicht nur auf einen intensiven Informationsaustausch innerhalb der Polizei oder mit Fahrzeugherstellern, sondern pflegt auch Datenbanken, die es ermöglichen, so genannte Schrottfrisierungen zu erkennen oder die Herkunft von Kfz-Kennzeichen zu bestimmen. "Der rückläufige Trend bei Delikten bei Mietfahrzeugen lässt darauf schließen, dass Schulungsmaßnahmen des Personals bei den großen Vermietfirmen hinsichtlich Urkunden- und Zahlungsmittelfälschungen Wirkungen zeigen", freut sich Beckstein.

Den größten Anteil an den fahrzeugbezogenen Delikten bei Mietwägen stellen mit 197 Fällen im vergangenen Jahr die Kfz-Unterschlagungen dar. 55 Mietwägen kamen durch Diebstahl, 48 durch Betrug abhanden. Die Bayerische Polizei konnte im vergangenen Jahr in 214 Fällen Fahndungserfolge auf dem Mietwagensektor verbuchen. Allein 169 Aufgriffe erfolgten an den Grenzübergängen bzw. im grenznahen Raum zur Tschechischen Republik. "Allerdings besteht zum Zeitpunkt der Fahrzeugkontrolle oft noch kein Anfangsverdacht einer illegalen Verschiebung des Fahrzeugs ins Ausland. Das bloße Vorliegen einer Sperrklausel im Sinne des so genannten 'Osteuropaverbotes' der Vermietfirma rechtfertigt ohne weitergehende Hinweise in aller Regel noch keine Sicherstellung des Fahrzeugs", so Beckstein.


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