Beckstein: "Wegfall der Grenzkontrollen zu Polen und Tschechien erst, wenn dort Schengener Informationssystem uneingeschränkt funktionsfähig und flächendeckend verfügbar ist"
"Der Wegfall der polizeilichen Kontrollen an den Binnengrenzen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere zur Republik Polen und der Tschechischen Republik, kann erst dann in Frage kommen, wenn sichergestellt ist, dass diese Staaten dem sogenannten "Schengen-Standard" dauerhaft gewährleisten und insgesamt einen wirksamen Schutz der dann neuen Schengen-Außengrenzen garantieren", kommentierte Innenminister Dr. Günther Beckstein die Einschätzung des EU-Kommissars Franco Frattini, dass einem Wegfall der Grenzkontrollen zu und zwischen den neuen EU-Staaten im Jahr 2007 keine Probleme entgegenstünden. "Von entscheidender Bedeutung ist," so Beckstein weiter, "die Frage, wann die Beitrittsstaaten garantieren können, dass die Schengen-Ausgleichsmaßnahmen wirksam erfolgen. Dabei kommt insbesondere der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit des Schengener Informationssystems (SIS II) und seiner flächendeckenden Verfügbarkeit herausragende Bedeutung zu".
"Für die Belange der Inneren Sicherheit ist es unabdingbar, dass alle Standards, die der Schengenvertrag vorsieht, uneingeschränkt erfüllt werden. Ich habe erhebliche Zweifel, ob das bei unseren östlichen Nachbarn bereits Ende 2007 der Fall sein wird", so Beckstein. Der Minister machte deutlich, dass im Interesse gut nachbarschaftlicher Beziehungen mit Polen und Tschechien eine rasche Verwirklichung des Schengen-Standards lebhaft zu begrüßen ist. Beckstein: "Klar muss aber auch sein, dass wir bei der Sicherheit keine Abstriche machen können." Der Bayerische Innenminister wies weiter darauf hin, dass die Feststellung der vollen Schengen-Tauglichkeit der Neumitglieder ausschließlich Sache des Rates der Justiz- und Innenminister der EU ist. Dieser werde zu gegebener Zeit auf der Basis von Experten-Evaluierungen entscheiden.