Abschiebung einer Familie aus dem Kosovo nach Slowenien
Schmid: "Vorwürfe des Bayerischen Flüchtlingsrates unhaltbar - Abschiebung war rechtlich unumgänglich und ist mit gebotener Rücksichtnahme erfolgt"
Als unhaltbar hat Innenstaatssekretär Georg Schmid die Vorwürfe des Bayerischen Flüchtlingsrates im Zusammenhang mit einer Abschiebung einer Familie aus dem Kosovo nach Slowenien Anfang Juli diesen Jahres in München bezeichnet. Schmid: "Die Abschiebung der Familie aus dem Kosovo nach Slowenien war nach deutschem Asyl- und Ausländerrecht rechtlich zwingend geboten und ist auch mit Billigung des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags mit der gebotenen Rücksichtnahme erfolgt. Die Vorwürfe des Bayerischen Flüchtlingsrats sind dagegen unhaltbar und völlig aus der Luft gegriffen". Schmid macht deutlich, dass die zwangsweise Abschiebung erforderlich geworden ist, nachdem die Familie sich beharrlich geweigert hat, der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgesprochenen Ausreiseverpflichtung freiwillig nachzukommen. Schmid: "Die Familie aus dem Kosovo hatte bereits im EU-Mitgliedsstaat Slowenien Asyl beantragt und ist erst dann in die Bundesrepublik Deutschland weitergereist. Nach zwingenden europäischen Vereinbarungen ist deshalb Slowenien für die Durchführung des Asylverfahrens allein zuständig. Für eine abweichende Entscheidung deutscher Behörden besteht keinerlei Spielraum ."
Schmid kritisiert, dass der Flüchtlingsrat offensichtlich völlig ungeprüft Schilderungen der Familie übernommen habe, die mit der Realität nichts zu tun haben und bereits bei oberflächlicher Prüfung als falsch hätten entlarvt werden können. Unrichtig ist beispielsweise die Behauptung, die Ehefrau hätte während der gesamten Abschiebung einen Pyjama tragen müssen. Auch die Darstellung, das Bezirkskrankenhaus habe einer Abschiebung widersprochen, ist falsch. Der diensthabende Arzt des Bezirkskrankenhauses hat bei der Abholung dem begleitenden Arzt gegenüber keine Einwände gegen die Reisefähigkeit der Frau erhoben. Der Bitte des Bezirkskrankenhauses ärztliche Begleitung während der Abschiebung und bei Ankunft in Slowenien sicherzustellen, ist entsprochen worden.
Eine Abschiebung der Familie mit einem Linienflug war am 1. Juli 2005 zunächst gescheitert. Wegen des Verhaltens der Mutter hatte sich der Pilot geweigert, die Familie mitfliegen zu lassen. Noch am selben Tag konnte die Abschiebung dann mit Charterflugzeug ab Ingolstadt durchgeführt werden. Schmid: "Durch die schnelle Reaktion der beteiligten Behörden konnte dem Wunsch des Petitionsausschusses des Bayerischen Landtags, die Familie zusammen, unter ärztlicher Begleitung und auf möglichst wenig belastende Art und Weise abzuschieben, Rechnung getragen werden. Die Familie wurde während der gesamten Abschiebung einschließlich des Fluges nach Slowenien ärztlich begleitet und zu jeder Zeit angemessen behandelt. Nachdem sich die Mutter zunächst geweigert hatte, ins Flugzeug einzusteigen, musste unmittelbarer Zwang angewendet werden. Aber auch dies ist in angemessener Weise situationsangepasst erfolgt. Verletzungen der Frau, wie sie jetzt behauptet werden, konnte der begleitende Arzt nicht feststellen."