Meldebehörden dürfen Daten von Wahlberechtigten weitergeben – Wahlberechtigte können widersprechen

Meldebehörden dürfen Daten von Wahlberechtigten weitergeben – Wahlberechtigte können widersprechen
+++ Im Zusammenhang mit der in Aussicht genommenen Neuwahl zum Bundestag dürfen die Meldebehörden Daten von Wahlberechtigten ab der Bekanntgabe des Wahltermins durch den Bundespräsidenten weitergeben. Wahlberechtigte haben das Recht, der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich eingelegt werden. Er braucht nicht begründet werden und ist an keine Voraussetzungen gebunden. Er ist bei der Meldebehörde einzulegen und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.


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