Beckstein: "Schilys Ankündigung zur Verbesserung des Katastrophenschutzes nichts Neues - Bund soll endlich seine Hausaufgaben machen!"
"Die Innenministerkonferenz hat es bereits im Jahr 2002 für notwendig erachtet, dass der Bund insbesondere das Zivilschutzgesetz an die neuen Bedrohungslagen anpasst und mehr Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung vor Angriffen übernimmt, die nicht eindeutig als Verteidigungsfall im herkömmlichen Sinne einzustufen sind. Dass der Bund hier nunmehr tätig werden will, ist eine reichlich späte Reaktion. Die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben zum Schutz unserer Zivilbevölkerung noch nicht gemacht; sie wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Die für den Katastrophenschutz im Zivilschutz vorgesehenen Einsatzpotenziale des Bundes reichen zur Abwehr dieser neuen Bedrohungen nämlich bei weitem nicht aus. Keine Bewegung ist zudem bei der Frage des Einsatzes der Bundeswehr zum Schutz ziviler Objekte bei terroristischen Gefahrenlagen erkennbar. Was denkt sich diese Bundesregierung dabei, die Bundeswehr im Ausland bei entsprechendem Bedarf ohne Weiteres zum Objektschutz einzusetzen, diesen Schutz der eigenen Bevölkerung im Inland aber zu verweigern, wenn die Ressourcen der Polizei bei Terrorgefahr an ihre Grenzen stoßen? Das muss geändert werden", erwidert Innenminister Dr. Günther Beckstein auf heutige Äußerungen von Bundesinnenminister Otto Schily.
Die Hilfsorganisationen klagen laut Beckstein zu Recht darüber, dass der Bund seine Verpflichtung nach dem Zivilschutzgesetz, den Ländern für den Katastrophenschutz im Zivilschutz die vorgesehenen Einsatzfahrzeuge zur Verfügung zu stellen, bisher nicht ausreichend erfüllt hat. Beckstein: " So fehlen bei den Sanitätsorganisationen bayernweit 73 Fahrzeuge und damit fast ein Drittel der auch im Hinblick auf die Fußball-Weltmeisterschaft dringend benötigten Krankentransportwagen. Die im Bundeshaushalt 2005 für bundesweite Fahrzeugbeschaffungen vorgesehenen 11,21 Millionen Euro reichen bei Weitem nicht aus." Auch bei den Feuerwehren müssten vom Bund ABC-Erkundungskraftwagen angeschafft werden. Hier fehlen allein bayernweit 135 Fahrzeuge.
Beckstein weist auch die vom Bundesinnenminister erneut erhobene Forderung nach einer zentralen Steuerung des Bundes zur Bewältigung von Großkatastrophen zurück: "Eine Kompetenzänderung ist aus bayerischer Sicht nicht erforderlich, weil die derzeitige Rechtslage ausreicht, auch Länder übergreifende Katastrophen zu bewältigen. Die Bewältigung der Flutkatastrophe im August 2002, in deren Rahmen mehrere Länder einschließlich Bayern erfolgreiche Katastrophenhilfe in Sachsen und Sachsen-Anhalt leisteten, ist hierfür ein positives Beispiel." Um einen noch effektiveren Katastrophenschutz auch bei länderübergreifenden Katastrophenereignissen sicherstellen zu können, haben die Länder auf der Grundlage der Erfahrungen bei der länderübergreifenden Katastrophenhilfe im Rahmen der Flutkatastrophe im August 2002 im Jahr 2004 ein "Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe erarbeitet. Dieses regelt die Anforderung und die Abwicklung länderübergreifender Katastrophenhilfe. Das Konzept wurde vom hierfür zuständigen Arbeitskreis der Innenministerkonferenz zustimmend zur Kenntnis genommen und wird derzeit umgesetzt.