Tierschutzinitiative im Zoofachhandel / Abteilung des BlumenParks zum zweiten Mal prämiert

Tierschutzinitiative im Zoofachhandel / Abteilung des BlumenParks zum zweiten Mal prämiert
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

(Verbandspresse, 28.01.2005 08:20)

(Langen) - Am 19. Januar 2005 wurde die Zoofachabteilung des Dehner BlumenParks in Rain am Lech zum zweiten Mal mit dem Prädikat "Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft" ausgezeichnet. Das Kennzeichen - ein grünes Dreieck auf blauem Grund - ist maximal 36 Monate gültig und wird seit 1996 vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) verliehen.
Nur besonders gut geführte Zoofachbetriebe und Zooabteilungen haben eine Chance, den Qualitätsausweis zu erhalten: Sie müssen über 50 Anforderungskriterien erfüllen, die im Rahmen einer unangemeldeten Prüfung festgestellt werden. Die rund 1000 qm große Zooabteilung des Dehner Erlebnismarktes erhielt das Prädikat erstmals im Januar 2002. "Für Tierfreunde signalisiert die wiederholte Auszeichnung, daß sie hier ein gutes Angebot an tiergerechtem Heimtierbedarf erwarten dürfen, die Mitarbeiter dieser Zoofachabteilung sehr motiviert sind und daß die artgerechte Unterbringung und Pflege von Tieren auf einem hohen Niveau gehalten wird", erklärt das ZZF-Vorstandsmitglied Norbert Holthenrich. Im BlumenPark in Rain am Lech finden Heimtierhalter das komplette Zoofachsortiment mit Aquaristik, Kleinsäugern und Ziervögeln.

Die wichtigsten Auszeichnungskriterien sind:
- Tierpräsentation: Mindestkäfiggrößen sind einzuhalten, Gehege dürfen nicht überfüllt, Rückzugsmöglichkeiten und eine artgemäße Beleuchtung müssen gewährleistet sein. Gesellige Tiere sind in Gemeinschaft zu halten.
- Tierpflege: Das Futter muß auf die jeweilige Tierart abgestimmt sein. Die Unterkünfte sind sauber zu halten. Tierärztliche Betreuung ist zu gewährleisten.
- Beratung und Verkauf: Kundenfreundlicher Service ist anzubieten, Transportbehältnisse für Tiere müssen tierschutzgerecht sein.
- Fortbildung: Jedes Jahr müssen Teilnahmen des Firmeninhabers und seiner Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
- Zubehör: Es dürfen keine tierschutzwidrigen Produkte wie Vogelrundkäfige oder Goldfischgläser verkauft werden (siehe ZZF-Checkliste über tierschutzwidriges Zubehör unter www.zzf.de), dem Kunden wird Fachliteratur über artgerechte Tierhaltung angeboten.

Quelle/Kontaktadresse:
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)
Rheinstr. 35, 63225 Langen
Telefon: 06103/91070, Telefax: 06103/910733

eMail: info@zzf.de
Internet: http://www.zzf.de


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