Ein Euro-Jobs sinnvoll begrenzen

Ein Euro-Jobs sinnvoll begrenzen
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand

(Verbandspresse, 25.01.2005 13:15)

(Berlin) - Zur Diskussion um eine Ausweitung von Ein-Euro-Jobs erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 24. Januar in Berlin: "Ein-Euro-Jobs dürfen - per Gesetz - nur als ultima ratio in Einzelfälleneingesetzt werden. Sie müssen nachrangig zu anderen Eingliederungsinstrumenten bleiben. Diese Zusatzjobs können dann sinnvoll sein, wenn sie stark an den individuellen Bedürfnissen der Langzeitarbeitslosen ausgerichtet werden. Die Tätigkeitsfelder sollten der beruflichen Qualifikation der Erwerbslosen möglichst entsprechen und dürfen Dequalifikationsprozesse keinesfalls fördern.
Die Ankündigung des Wirtschaftsministers, 600.000 Ein-Euro-Jobs schaffen zu wollen, ist mit den gesetzlichen Kriterien der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität nicht vereinbar. Bestehende reguläre Arbeitsplätze würden bei derartigen Dimensionen gefährdet. Damit steigt die Gefahr, dass die öffentlichen Haushalte auf Kosten der Langzeitarbeitslosen saniert und reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden. Wir warnen ebenso davor, dass diese Billig-Jobs bei privaten Unternehmen, wie dem Bau- und Handwerksbereich, durchgeführt werden.

Der DGB fordert, dass der Einsatz von Ein-Euro-Jobs regional über Beiräte von Gewerkschaften und Arbeitgebern sorgfältig geprüft wird. Neben Qualifikationskriterien müssen klare Regeln gegen Missbrauch gelten.

Zugleich gilt es, die Motivation der Betroffenen zu stärken und ihnen Wahlmöglichkeiten bei diesen Jobs zu eröffnen. Insbesondere für langjährig Erwerbstätige sowie für ältere Erwerbslose sollten diese Ein- Euro-Jobs generell auf freiwilliger Basis angeboten werden. Andernfalls werden diese Angebote schnell diskreditiert und als "Strafarbeit" verstanden, was zur Demotivation der Betroffenen führen kann."

Quelle/Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324

eMail: info@bundesvorstand.dgb.de
Internet: http://www.dgb.de/


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