SPD-Medienkommission: Rundfunkgebühren nicht in Frage stellen
Die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten waren und sind populär. ARD, ZDF und Deutschlandfunk bieten den Gebührerzahlerinnen und Gebührenzahlern ein vielfältiges Angebot, das qualitativ und quantitativ seinesgleichen sucht. Zugleich gibt es ein Akzeptanzproblem der Rundfunkgebühren.
Mit dem Rundfunkgebührenurteil von 1994 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Festsetzung der Gebührenhöhe grundsätzlich geeignet ist, die verfassungsrechtlich gebotene Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen und einen unzulässigen staatlichen Einfluss auf das Programmangebot der öffentlich-rechtlichen Sender zu ermöglichen. Die Länder haben deshalb ein dreistufiges Verfahren (Bedarfsanmeldung durch die Anstalten, Überprüfung und Empfehlung durch die KEF, Festsetzung durch die Länder und Landesparlamente auf der Grundlage dieser Empfehlungen) staatsvertraglich verabredet. Gegen diese Anwendung im jüngsten Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag haben ARD, ZDF und Deutschlandradio Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Gericht hat angekündigt, in Kürze zu entscheiden.
Unstrittig ist : Öffentlich-rechtliche Veranstalter haben den Auftrag, ihre Angebote über alle digitalen Verbreitungswege zu transportieren. Dies muss dem jeweiligen Medium gerecht werden - in der Sprache, in der Präsentation, in der Themenwahl und der Zielgruppendifferenzierung. Es geht darum, den Auftrag zu informieren, zu bilden und zu unterhalten jeweils medienspezifisch zu erfüllen.
Vor diesem Hintergrund plädiert die Medienkommission dafür, die Rundfunkgebühren nicht in Frage zu stellen und im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und vor dem Hintergrund der technischen Entwicklungen unser Gebührenmodell fortzuentwickeln.