Zeitarbeit als Chance

Zeitarbeit als Chance
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

(Verbandspresse, 20.01.2005 11:14)

(Münster) - Bei einem Arbeitsverhältnis besteht das Arbeitsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Entleiher) und dem Arbeitsnehmer. Der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Jobs besteht darin, dass der Zeitarbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber tätig wird, sondern bei dessen Kunden.

Auch Leerlaufzeiten bezahlen
Der Zeitarbeitnehmer wird bei der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angemeldet und erhält den vollen Schutz der Sozialversicherung. Er muss selbst dann bezahlt werden, wenn es nichts für ihn zu tun gibt. Allerdings muss er sich auf Abruf bereithalten. Mitunter sollen die Zeitarbeitsfirmen die Arbeitnehmer dazu drängen, Urlaub zu nehmen. Macht ein Leiharbeiter Überstunden, wird dies außerdem häufig auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben - das Guthaben ist dann abzubummeln, wenn kein Verleih möglich ist.

Gleicher Lohn
In der Vergangenheit galten Zeitarbeitnehmer oft als Kollegen zweiter Klasse. Denn das Gehalt lag durchaus 30 Prozent oder mehr unter dem Niveau der Kollegen im Einsatzbetrieb. Seit Januar 2004 haben sich die Voraussetzungen für Leiharbeitnehmer verbessert: Die Zeitarbeitsfirmen müssen ihren Beschäftigten den gleichen Lohn zahlen wie den Stammarbeitskräften des jeweiligen Entleihbetriebes (oder einen Branchentarif – Vertrag anwenden, Ergänzung). Einige Unternehmen und Verbände aus der Zeitarbeitbranche haben gegen die Neuregelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie wurde jedoch am 29. Dezember 2004 vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.

Für Arbeitslose kann Zeitarbeit eine Chance bedeuten, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Eine Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Kunden des Zeitarbeitsunternehmens ist jederzeit bei Beachtung der Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag möglich. Eventuell zahlt der neue Arbeitgeber sogar eine Ablöse. Laut Bundesverband Zeitarbeit (BZA) bleiben von den übers Jahr gesehen 800.000 Zeitarbeitnehmer etwa 170.000 dauerhaft in den Entleihbetrieben.

Zeitarbeit für alle Berufsgruppen?
Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen kommen in allen möglichen Branchen zum Einsatz: Knapp ein Drittel der Leiharbeitnehmer sind in der Metall- und Elektrobranche tätig, 13 Prozent in der Verwaltung, 15 Prozent im Bereich Dienstleistung. Auch Akademiker sind mittlerweile gefragt, vor allem mit kaufmännischer Qualifikation. Es gibt Zeitarbeitsfirmen, die sich auf Hochschulabsolventen spezialisiert haben.

Ist der Zeitarbeitnehmer örtlich gebunden, sollte er auf eine Begrenzung des Einsatzbereiches achten. Denn: "Der Arbeitgeber hat ein so genanntes Direktionsrecht - er kann seinen Arbeitnehmer grundsätzlich dorthin schicken, wo er ihn braucht", so Professor Hildegard Gahlen, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Essen. "Bei Verleihern kann das dazu führen, dass Arbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden. Dagegen hilft nur eine klare Regelung im Arbeitsvertrag."

"Niedere Arbeiten" zumutbar
Kann der Zeitarbeitnehmer beim Entleiher nicht in einer seiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeit eingesetzt werden, so muss er vorübergehend auch eine minderqualifizierte Arbeit akzeptieren. So ist es durchaus möglich, dass eine Chefsekretärin einfache kaufmännische Tätigkeiten übernehmen muss. "Der Arbeitsvertrag sollte deshalb auch die Tätigkeit möglichst abgrenzen", empfiehlt Expertin Gahlen.

Quelle/Kontaktadresse:
iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Hüfferstr. 9-10, 48149 Münster
Telefon: 0251/7779678, Telefax: 0251/9720623

eMail: info@ig-zeitarbeit.de
Internet: http://www.ig-zeitarbeit.de


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