Einbruch leicht gemacht

Einbruch leicht gemacht

26.01.2006 | ARAG | Düsseldorf

ARAG Experten warnen: Wer es Einbrechern zu leicht macht, darf anschließend nicht auf den Beistand seiner Hausratversicherung zählen. Dies musste auch ein Mann erfahren, der seine Wohnung für einen spontanen Kneipenbummel über Nacht verließ. Etwas zu spontan, wie sich später herausstellte, denn er zog seine mit Glasfenstern versehene Haustür nur hinter sich zu, ohne diese abzuschließen. Als der allzu Arglose nach Hause kam, stand die Eingangstür offen. Einbrecher hatten einfach die Glasscheiben zerschlagen und mit einem Griff nach innen die Tür aufgeklinkt. Es fehlten diverse Wertgegenstände. Diese wollte das Opfer von seiner Hausratversicherung ersetzt haben. Zu Unrecht, wie die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden. Jedem vernünftigen Menschen müsse es einleuchten, so die Richter, dass diese Art von Wohnungstür zumindest nachts immer abgeschlossen werden muss. Wer dies unterlässt, missachtet einfachste Sicherheitserwägungen und handelt grob fahrlässig (OLG Oldenburg, Az.: 3 U 34/05).


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