VDZ-Präsidium spricht Geschäftsführung Vertrauen aus / Arbeitsverhältnis mit ehemaligem Angestellten aufgelöst

VDZ-Präsidium spricht Geschäftsführung Vertrauen aus / Arbeitsverhältnis mit ehemaligem Angestellten aufgelöst
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)

(Verbandspresse, 19.01.2005 11:45)

(Berlin) - Das Präsidium des VDZ hat die von dem ehemaligen Angestellten Arthur Waldenberger aufgestellten Behauptungen gegen die Verbandsgeschäftsführung erneut als falsch und haltlos zurückgewiesen und ihr das Vertrauen ausgesprochen. Nachdem das Arbeitsgericht die Kündigung gegenüber Herrn Waldenberger zum 30. Juni 2004 für wirksam erklärt hatte, war das Landesarbeitsgericht Berlin im Berufungsverfahren der Auffassung, es hätte vorher einer Abmahnung bedurft und deshalb die Kündigung für unwirksam erklärt. Das Landesarbeitsgericht hat gleichwohl mit seinem Urteil das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2004 bei Zahlung einer moderaten Abfindung aufgelöst. Das Gericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass es eine weitere Zusammenarbeit der Parteien nicht für zumutbar hält.

Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen den Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Fürstner aufgrund einer anonymen Anzeige ist bereits wieder eingestellt worden. Die anonyme Anzeige bezog sich auf einen Schriftsatz vom 16. März 2004, den Herr Waldenberger dem Arbeitsgericht Berlin vorgelegt hatte.

Die bereits im vergangenen Jahr erhobenen Vorwürfe der zweckwidrigen Verwendung von Geldmitteln und Verbandsressourcen wurde durch den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernest & Young vollständig entkräftet. Darüber hinaus hatte das Präsidium bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Geschäftsführung des VDZ mit voller Zustimmung der VDZ-Leitungsgremien gehandelt hat und keinerlei Zweifel an der ordnungsgemäßen Arbeit bestehen.

Der VDZ erwägt mit Blick auf die falsche und diffamierende Pressemitteilung rechtliche Schritte gegen Herrn Waldenberger."

Quelle/Kontaktadresse:
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