Nicht alle Jahre wieder: Befreiungsnachweis für chronisch Kranke bei Zuzahlungen

Nicht alle Jahre wieder: Befreiungsnachweis für chronisch Kranke bei Zuzahlungen
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)

(Verbandspresse, 04.01.2005 08:53)

(Berlin) - Chronisch Kranke müssen nicht mehr jedes Jahr aufs Neue ihre dauerhafte Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Diesen Vorschlag der Krankenkassen hat das Bundesgesundheitsministerium jetzt offiziell akzeptiert. "Damit sind insbesondere Pflegebedürftige von der alljährlichen Einreichung ihrer Nachweise über das fortbestehen ihrer chronischen Erkrankung entlastet", äußerte sich Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), am 3. Januar dazu in Berlin. "Wir begrüßen diese Klarstellung ebenso wie die unbürokratische Möglichkeit, sich durch eine Pauschalzahlung an die Kassen bereits im Januar von weiteren Zuzahlungen und dem Sammeln von Belegen befreien lassen zu können."

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind zum 1. Januar 2004 für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen eingeführt worden. Versicherte müssen maximal 2 % des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens an Zuzahlungen leisten. Wird dieser Betrag nachweislich überschritten, wird der Patient von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit. Bei chronisch Kranken gilt eine Zuzahlungsbegrenzung von 1 %. Durch die jetzt getroffene Regelung müssen chronisch Kranke nur noch einmal - und nicht einmal jährlich - ihre Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungsregelungen beanspruchen zu können. "Für viele dieser Patienten, die oft schwer pflegebedürftig sind, wäre es eine Zumutung gewesen, jedes Jahr aufs Neue ihre unveränderte gesundheitliche Not belegen zu müssen", so Tews.

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, hat den Krankenkassen in einem Brief mitgeteilt, dass gegen diese pragmatische Verfahrensweise "keine durchgreifenden Bedenken" bestehen. Voraussetzung sei, dass es keine Anzeichen für einen Wegfall der chronischen Erkrankung gebe.

"Wir freuen uns mit den betroffenen Patienten, dass auf diese unsinnige bürokratische Maßnahme verzichtet wurde" so Tews abschließend. "Allerdings halten wir zugleich daran fest, dass insbesondere die Zuzahlungen für chronisch Kranke und Sozialhilfeempfänger bei den Krankenkassen mehr Kosten verursachen als sie hierdurch einnehmen. Daher sollte wie vor dem ersten Januar 2004 auf diese Zuzahlungen gänzlich verzichtet werden."

Quelle/Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Bernd Tews
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: 030/30878860, Telefax: 030/30878889

eMail: bund@bpa.de
Internet: http://www.bpa.de


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