Verbot Heß-Kundgebung in Wunsiedel (PM 277/06 vom 10.08.06)
Beckstein begrüßt Bestätigung des Verbots der Heß-Kundgebung in Wunsiedel durch Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt hat: ´Der für den 19. August 2006 als Versammlung angemeldete braune Spuk darf nicht stattfinden. Ich hoffe, dass diese Aufmärsche in Wunsiedel auf Dauer verhindert werden´. Der BayVGH hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen. Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot des Landratsamt Wunsiedel wurde damit bestätigt.
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