Verbot Heß-Kundgebung in Wunsiedel (PM 277/06 vom 10.08.06)

Verbot Heß-Kundgebung in Wunsiedel (PM 277/06 vom 10.08.06)
Beckstein begrüßt Bestätigung des Verbots der Heß-Kundgebung in Wunsiedel durch Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Innenminister Dr. Günther Beckstein begrüßt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) das Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt hat: ´Der für den 19. August 2006 als Versammlung angemeldete braune Spuk darf nicht stattfinden. Ich hoffe, dass diese Aufmärsche in Wunsiedel auf Dauer verhindert werden´. Der BayVGH hat in einem Eilverfahren die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen. Das unter Anordnung sofortiger Vollziehung ausgesprochene Versammlungsverbot des Landratsamt Wunsiedel wurde damit bestätigt.

Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 –2114Telefax: (089) 2192 –12721E-Mail: presse@stmi.bayern.de


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