Schnappauf: In Bayern keine Apotheken-Betriebserlaubnis für Kapitalgesellschaften
Bayern wird derzeit Kapitalinvestoren keine Apothekenbetriebserlaubnis erteilen. Dies bekräftigte Gesundheitsminister Werner Schnappauf heute in München.
Bayern wird derzeit Kapitalinvestoren keine Apothekenbetriebserlaubnis erteilen. Dies bekräftigte Gesundheitsminister Werner Schnappauf heute in München. ´Die freiberuflich geführten Apotheken bieten eine hochwertige, wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung der bayerischen Bevölkerung. Es besteht kein Anlass, diese Versorgungssicherheit besonders im ländlichen Raum gerade in einem Flächenstaat wie Bayern aufs Spiel zu setzen.´ Qualitätsmerkmal der bestehenden Struktur sind Beratung und persönliche Nähe zwischen Patient und ortsansässigem Apotheker. Bei Kapitalinvestoren ist eine Kommerzialisierung der Arzneimittelversorgung und Konzentration auf lukrative Standorte zu befürchten. In Bayern sorgen 3.400 Apotheken für eine flächendeckende Versorgung.
Ein Antrag einer Kapitalgesellschaft auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis liegt in Bayern derzeit nicht vor. Die gerichtliche Klärung der Zulässigkeit einer Betriebserlaubnis für Nichtapotheker im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit in der EU bleibt abzuwarten.
© Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - www.stmugv.bayern.de