Zugriff auf Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung
´Datenschutz ist nicht Täterschutz, sondern schützt die Bürgerinnen und Bürger vor einer ausufernden Datensammelwut des Staates und sichert das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der aktuellen Debatte um die Nutzung der Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung.
´Wer wie CDU und Teile der FDP in der aktuellen Debatte immer wieder den Datenschutz als Täterschutz bezeichnet, diskreditiert den Datenschutz insgesamt.´
Die GRÜNEN erteilen der Forderung einiger CDU-Politiker, die gesammelten Mautdaten generell zur Strafverfolgung bereit zu stellen, eine klare Absage. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zeigen eine Linie auf, die nicht überschritten werden darf. Auch bei der Rasterfahndung hatte das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden gesetzt und festgestellt, dass die Rasterfahndung nur erlaubt sei, wenn eine ´konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter´ gegeben sei.
Für die GRÜNEN hat der Datenschutz einen hohen Stellenwert, deshalb darf die Nutzung der Mautdaten - wenn überhaupt - nur im Einzelfall in einem streng abgegrenzten Rahmen und zur Bekämpfung von schwersten Straftaten und unter Richtervorbehalt gestattet werden. ´Einem schrankenlosen Zugriff auf die Datenbestände des Mautsystems zur Verbrechensbekämpfung erteilen wir eine klare Absage´, so Frömmrich.
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