DYCKMANS: Pannen ohne Ende beim Gleichbehandlungsgesetz
01.08.2006, BERLIN. Anlässlich der heute bekannt gewordenen Verzögerung beim Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:
Die Pannenserie bei der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien setzt sich weiter fort.Wie schon bei den parlamentarischen Beratungen im Bundestag versucht die Regierungskoalition durch eine gezielte Verzögerungstaktik eine eingehende Prüfung ihres AGG zu unterbinden. Die Tatsache, dass das AGG erst in der vergangenen Woche dem Bundespräsidenten zur Prüfung und Unterschrift vorgelegt wurde ist vor dem Hintergrund, dass es heute in Kraft treten sollte, eine Ungeheuerlichkeit. Das Vorgehen des Bundespräsidenten ist daher zu begrüßen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist eine gesetzgeberische Fehlleistung, die zahlreiche Probleme und Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Die negativen Auswirkungen des AGG auf den heimischen Arbeitsmarkt sind eines der zentralen Probleme, auf die die FDP während der Gesetzesberatungen mehrfach hingewiesen hat. Die Gefahr, auch unberechtigt in den Verdacht der Diskriminierung zu geraten, ist aufgrund der neuen Gesetzeslage insbesondere für Arbeitgeber einfach zu groß. Arbeitgeber werden sich daher wegen der unkalkulierbaren rechtlichen Folgen, die das AGG an eine Diskriminierung knüpft, bei Neueinstellungen künftig zurückhalten. Aber auch im Zivilrecht wird das AGG für große Rechtsunsicherheit sorgen, da es die Regierungskoalition hier versäumt hat, klare und eindeutige Vorschriften zu formulieren. Daneben wird die Schaffung überflüssiger Bürokratie für die Unternehmen zusätzliche finanzielle Belastungen mit sich bringen, was wiederum zu einem Investitionsrückgang führen wird. Das eigentliche Ziel, Diskriminierungen zu vermeiden, wird mit diesem undurchdachten Regelungswerk sicherlich nicht erreicht werden.