Reform der Unternehmensbesteuerung: Argumente der Konzerne sind ohne Substanz
31. Juli 2006 562
Zur Diskussion ueber die Besteuerung ertragsunabhaengiger Elemente im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Es ist erstaunlich, dass insbesondere die Grosswirtschaft und Finanzminister Stratthaus die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte fuer eine Reform der Unternehmensbesteuerung nur unter einem Aspekt beurteilen. Sie kritisieren einen bestimmten Teil der Vorschlaege, ohne das Gesamtkonzept zu wuerdigen. Dabei ist klar, dass es eine weitere Steuersatzsenkung fuer Unternehmen nur dann geben kann, wenn sichergestellt ist, dass die Unternehmen ihre in Deutschland erwirtschafteten Gewinne auch in Deutschland versteuern.
Dafuer sind insbesondere Massnahmen gegen den Verlust von Steuersubstrat durch Fremdfinanzierungen notwendig. Hierzu hat das Kabinett verschiedene Module vorgeschlagen. Durch geeignete Instrumente, wie zum Beispiel Hinzurechnungsfreibetraege und das Anrechnungsverfahren, koennen unerwuenschte Auswirkungen fuer kleine und mittlere Betriebe vermieden werden. Bewaehrte Geschaeftsmodelle werden nicht beeintraechtigt. Betriebe, die nur in Verlustkategorien denken, sind keine guten Berater fuer eine Reform, die den Standort attraktiver machen will.
Die von Vertretern der Wirtschaft skizzierten Horrorszenarien sind nicht ernst zu nehmen und gehoeren in die Rubrik Skandalisierung. Weder sind mehr Insolvenzen noch weitere Verlagerungen von Unternehmen ins Ausland zu befuerchten, wenn der Anteil der ertragsunabhaengigen Elemente bei der Unternehmensbesteuerung vergroessert wird.
Die vom Sachverstaendigenrat erst kuerzlich im Rahmen seiner Expertise zur dualen Einkommensteuer fuer Grund- und Lohnsummensteuern veroeffentlichen Berechnungen zeigen, dass in Deutschland der auf die gewinnunabhaengigen Steuern zurueckzufuehrende Anteil an der Belastung aeusserst gering ist. So haben die reinen ertragsunabhaengigen Steuern im European Tax Analyzer in Deutschland einen Anteil von 1,4 Prozent, in Oesterreich aber von 33 Prozent, in Frankreich von 18 Prozent und in Grossbritannien von 17,8 Prozent. Durchschnittlich sind es fuer alle Laender 10 Prozent.
Selbst wenn man zusaetzlich die Steuern betrachtet, die ertragsunabhaengige Komponenten in der Bemessungsgrundlage haben, wie die Gewerbe- und Wertschoepfungsteuer, ergibt sich kein anderes Bild. Berechnungen zeigen, dass Deutschland auch dann mit einem Anteil von 3,5 Prozent der ertragsunabhaengigen Steuerzahlung an der Gesamtbelastung auf Unternehmensebene klar hinter Grossbritannien, Frankreich und Oesterreich liegt, das mit 33,6 Prozent den Spitzenwert aufweist. Wenn Verbandsvertreter vor diesem Hintergrund fuer einen drohenden Schaden fuer den Standort Deutschland sprechen, kann man sich nur wundern. Solche Aeusserungen haben sehr wenig Substanz; sie sind reine Propaganda.
Der Standort Deutschland ist wettbewerbsfaehig. Der Standort Deutschland hat daher auch seinen Preis. Sicher wuerde es den Konzernen gefallen, nur die Steuersaetze zu senken und damit den Standort zum Dumpingpreis nutzen zu koennen. Eine Rosinenpickerei wird es mit der SPD-Bundestagsfraktion aber nicht geben. Deshalb muss die Reform der Unternehmensbesteuerung auf Grundlage der vom Kabinett verabschiedeten Eckpunkte, die in einer Bund-Laender-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeitet worden sind, realisiert werden.
Einige unionsgefuehrte Bundeslaender und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollten sich nicht einseitig vor den Karren der Grosswirtschaft spannen lassen. Wie gering ihre Argumentskraft im eigenen Lager ist, zeigen die klaren Stellungnahmen des hessischen Ministerpraesidenten Koch und des hamburgischen Finanzsenators Peiner. Wenn sie dennoch weiterhin gegen die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte zu Felde ziehen, stellen sie damit auch die Autoritaet der Bundeskanzlerin in Frage.
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