Reform der Unternehmensbesteuerung - Sicherung des deutschen Steuersubstrats ist notwendig
28. Juni 2006 - Zu Fragen der Reform der Unternehmensbesteuerung erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Die von Peer Steinbrueck im Rahmen der Reform der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagene und von Teilen der Union und der Wirtschaft kritisierte teilweise Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebuehren bei Koerperschaft- und Gewerbesteuer ist notwendig, damit sich die Verlagerung von Steuersubstrat mithilfe von Fremdfinanzierungen wirtschaftlich nicht mehr lohnt. In Deutschland erwirtschaftete Gewinne muessen zukuenftig auch hier versteuert werden. Darueber sollte Einigkeit bestehen.
Berechnungen des Bundesfinanzministeriums haben ergeben, dass es bei Hinzurechnungen von jeweils der Haelfte der Summe der vorgenannten Finanzierungsinstrumente bei der Gewerbe- und Koerperschaftsteuer und bei einer auf 29,19 Prozent reduzierten Gesamtsteuerbelastung fuer Unternehmen keinen wirtschaftlichen Vorteil fuer ein Unternehmen mehr gibt, wenn es Steuersubstrat in ein Niedrigsteuerland mit einer Gesamtsteuerbelastung von 15 Prozent verlagert.
Verzichtet man hingegen auf jegliche Hinzurechnung, wie Teile der Union dies wollen, so bliebe trotz der reduzierten Gesamtsteuerbelastung von 29,19 Prozent ein Vorteil von 14,19 Prozent bei einer Substratverlagerung in dieses Ausland. Damit wuerden die Wirkungen einer Senkung der Unternehmensteuerlast weitgehend ins Leere laufen und es bestuende die Gefahr dauerhafter Steuermindereinnahmen.
Der Koalitionsvertrag sieht bei der Reform der Unternehmensbesteuerung auch ausdruecklich vor, dass die deutsche Steuerbasis nachhaltig gesichert werden soll. Daher ist es nicht ausreichend, allein die Steuersaetze zu senken, um international wettbewerbsfaehig zu sein. Erforderlich sind vielmehr auch Massnahmen, die das deutsche Steuersubstrat sichern. Beides gehoert zusammen. Das eine kann es nicht ohne das andere geben.
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