Gleichbehandlung nur im Rahmen europäischer Vorgaben
Vermeidung von unnötigem bürokratischem Aufwand
16.06.2006 - Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das Gleichbehandlungsgesetz als zu detailliert und bürokratisch kritisiert. Man erwarte grundsätzlich, dass EU-Richtlinien eins zu eins umgesetzt werden. Die Richtlinien zur Gleichbehandlung verlangten nicht, dass alle Kriterien, die für das Arbeitsrecht gelten, auch für das gesamte Zivilrecht Anwendung finden. Dies führe lediglich zu überflüssigen Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben.
Im einzelnen hält der Bundesrat folgende Änderungen für erforderlich:
Das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll auf das europarechtlich notwendige Maß sowie auf Massengeschäfte beschränkt werden. Dabei sei insbesondere auszuschließen, dass ein umfassendes Diskriminierungsverbot auch private Mietverträge erfasse.
Das zusätzliche Klagerecht des Betriebsrates oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft soll gestrichen werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Klage gegen den Willen des Betroffenen erhoben werden soll.
Schadensersatzansprüche seien auf Vermögensschäden zu beschränken. Die Höhe des Anspruchs und die Dauer des Zeitraums, für den Ersatz verlangt werden kann, müsse gesetzlich geregelt werden.
Schließlich soll eine Beweislastregelung konkreter gefasst werden, nach deren Auslegung Tatsachen, die eine Benachteiligung vermuten lassen, lediglich glaubhaft zu machen sind.
Wenn die Benachteiligung in einer Kündigung liegt, sollen ausschließlich die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden.
Außerdem soll die Möglichkeit der Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände als Bevollmächtigte des Betroffenen gestrichen werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung
Drucksache 329/06 (Beschluss)