Wer nimmt eigentlich Ihre Rechte wahr, wenn Sie nach Unfall oder Krankheit hilflos sind? - Richter informieren und geben Ratschl

Wer nimmt eigentlich Ihre Rechte wahr, wenn Sie nach Unfall oder Krankheit hilflos sind? - Richter informieren und geben Ratschläge für Angehörige und Betroffene - per Telefon oder E-Mail am 1. Juni 2006 von 15.00 bis 16.30 Uhr
Call NRW - das Bürger- und ServiceCenter der Landesregierung - informiert:
Eine junge Frau wird bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt - wer entscheidet über ihre weitere Behandlung? Der Ehepartner, die Verwandten, die Ärzte oder ein umgehend vom Gericht bestellter Betreuer? Ein Geschäftsmann erleidet einen Schlaganfall - wer führt sein Gewerbe weiter? Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Diese und andere Bürgerfragen beantworten Experten am 1. Juni 2006. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (0,09 Euro/min) oder per E-Mail an info@callnrw.de.
Vorsorge treffen für den Betreuungsfall!NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: ´Allein in NRW stehen 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Wir alle sind deshalb gut beraten, uns rechtzeitig Gedanken zu machen und schon in gesunden Zeiten Vorsorge zu treffen.´
Bei der Abfassung einer so genannten ´Vorsorgevollmacht´ sind allerdings wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden.
Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht.
Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über Call NRW kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer ´Vorsorgevollmacht´ bestellt werden: Call NRW ist immer montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr erreichbar.
Fragen zum Betreuungsrecht: 0180 3 100 212 (9 Cent /Minute)E-Mail: info@callnrw.de Internet: www.callnrw.de
Call NRW (allg. Bürgerservice) 0180 3 100 110 (9 Cent /Minute)E-Mail: mailto:info@callnrw.deInternet: http://www.callnrw.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Auftrag von Call NRW:Judith KühnertMobil: 0173 / 52 75 799E-Mail: info@e-relations.de


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