Rechtsstreit Milli Görus gegen Freistaat Bayern
PM 177/06 vom 22.05.06
Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München im Rechtsstreit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görus (IGMG) gegen den Freistaat Bayern zum Verfassungsschutzbericht 2001
Beckstein: ´Urteil ändert nichts an der Gesamtbewertung der IGMG als extremistische Organisation´ Freistaat kündigt Rechtsmittel an
´Das Urteil im Rechtsstreit der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gegen den Freistaat Bayern zum Verfassungsschutzbericht 2001 ändert nichts an der Gesamtbewertung der IGMG als extremistische Organisation. Unabhängig von den hier umstrittenen Äußerungen existieren über die IGMG eine Vielzahl von Erkenntnissen, die belegen, dass die Beobachtung der Organisation als gefährliche extremistische Vereinigung dringend erforderlich ist. So wurden z.B. bei der Durchsuchung der IGMG-Zentrale Südbayern in München am 30.09.2004 im Rahmen von Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen einen noch unbekannten Imam, der im Februar 2004 zur Tötung von Juden und Christen aufgerufen haben soll, Bücher beschlagnahmt, aus denen die Feindschaft gegen Juden und Christen sowie die Ablehnung des Westens und der Demokratie sichtbar wird. Weitere beschlagnahmte Publikationen betonen die Bedeutung des Djihad. In einem ebenfalls aufgefundenen auf Kinder zugeschnittenen Zeichentrickfi!
lm mit dem Titel ´Der kleine Glaubenskämpfer´ wird den Kindern der (bewaffnete) Guerilla Kampf gegen ´Besatzer´ vermittelt´, bewertete Innenminister Dr. Günther Beckstein die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 18.05.2006. Beckstein wies darauf hin, dass es den Verfassungsschutzbehörden naturgemäß schwer falle, durch Zeugenaussagen Äußerungen extremistischer Organisationen in einem öffentlichen Verfahren gerichtsfest zu belegen. ´Wir müssen diejenigen, die uns wertvolle Informationen über islamistische Extremisten liefern schützen, und können deren Namen nicht öffentlich preisgeben. Ich bedauere es deshalb außerordentlich, dass dem Verwaltungsgericht die vorgelegten anderen Beweismittel nicht zum Beleg aller extremistischen Äußerungen der IGMG gereicht haben´. Auch aus grundsätzlichen Erwägungen hat der Freistaat deshalb Rechtsmittel gegen das Urteil angekündigt.
Pressesprecher: Michael ZieglerTelefon: (089) 2192 2114Telefax: (089) 2192 12721E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Quelle: Meldung von Bayerisches Staatsministerium des Innern bei