Novellierung des Naturschutzgesetzes legt Axt an Alleen und Bäume der Sreuobstwiesen
´Die Regierung Koch führt seit Jahren eine Offensive gegen den Naturschutz. Diese Salamitaktik hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren die Naturschutzstandards immer weiter abgebaut werden. Durch den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf sind weitere Verschlechterungen geplant.
So wurden die Rechte der Naturschutzverbände bisher schon drastisch reduziert, jetzt soll die Verbandsklage vollständig abgeschafft werden. Außerdem soll der Schutz für Streuobstwiesen, Alleen, Feldgehölze, Hohlwege und Trockenmauern wegfallen und 15 Landschaftsschutzgebiete aufgelöst werden´, kritisiert die naturschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ursula Hammann. DIE GRÜNEN fordern Umweltminister Dietzel (CDU) auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Das bedeute, dass an alte Alleenbäume die Axt angelegt werden kann. Die Streuobstwiesen, die zu den charakteristischen Biotypen und Kulturlandschaftselementen Hessens gehören, sollen ihren Schutz verlieren. Und dies, obwohl das hessische Nationalgetränk, der´Äppelwoi´, vor allem aus Äpfeln, die von den Streuobstwiesen kommen, hergestellt wird. Deshalb sei es völlig unverständlich, wie Ministerpräsident Koch (CDU), der Hessen als Land von Laptop und ´Äppelwoi´ bezeichnet, dies anstrebe. Absurd sei auch, dass die Trockenmauern, die für das Mittelrheintal als UNESCO-Weltkulturerbe typisch und repräsentativ sind, in Zukunft aus dem gesetzlichen Schutz fallen werden. Die geplante Löschung von 15 großen Landschaftsschutzgebieten sei ebenfalls ´ein großer Rückschritt´. ´Die Mitbestimmung der Naturschutzbehörden wird ausgehebelt. Bauen im Außenbereich sowie Veranstaltungen ohne Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörden sind dann zulässig. So könnten Motorsportveranstaltungen ohne weiteres durchgeführt werden.´
´Zudem gibt die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf faktisch den Schutz der Naturschutzgebiete auf, denn Pflegepläne müssen nicht mehr zwingend aufgestellt werden. So wird die Pflege dieser Gebiete zukünftig nur dann vorgenommen, wenn es die Kassenlage zulässt. Damit wird deutlich, dass die Landesregierung nicht bereit ist, ihre hoheitlichen Aufgaben im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes zu erfüllen´, so Ursula Hammann.
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