Gesetz für Natur und Landschaft tritt Ende April in Kraft

Gesetz für Natur und Landschaft tritt Ende April in Kraft
25.04.2006 - Die vom Thüringer Landtag am 30. März 2006 verabschiedete Novelle des Thüringer Naturschutzgesetzes tritt voraussichtlich am 28. April 2006 in Kraft (Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt voraussichtlich am 27. April 2006). ´Nach der Überarbeitung zeigt sich das Gesetz als ein modernes Recht, das den Anforderungen, die daran gestellt werden, gerecht werden wird´, zeigt sich Dr. Volker Sklenar, Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, überzeugt.
Das Gesetz, das künftig ´Gesetz für Natur und Landschaft´ heißt und für Thüringen die Rahmenbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes umsetzt, enthält folgende Schwerpunkte:
1. Im Bereich der Eingriffsregelung gibt es umfangreiche Änderungen. Bisher galt bei einem Vorhaben hinsichtlich der Eingriffsregelung folgende Prüfungsreihenfolge: Vermeidungsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen Abwägung der Belange des Naturschutzes und der anderen Belange, die für das Vorhaben sprechen Ersatzmaßnahmen Ausgleichsabgabe. Künftig wird die Abwägung erst nach Prüfung aller Maßnahmen, die zu einer Kompensation des Eingriffs in natura führen, erfolgen.
Darüber hinaus wurde durch das Bundesnaturschutzgesetz die Möglichkeit für die Länder geschaffen, Flächen- und Maßnahmenpools zu schaffen, in denen Kompensationsmaßnahmen bevorratet werden können. Die Regelungen zur Ermöglichung von Flächenpools, auch Ökokonto genannt, werden eingerichtet, um im Rahmen der Eingriffsregelung Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu bündeln und zunächst unabhängig von konkreten Eingriffen im Vorwege durchführen zu können. So muss ein Vorhabensträger im Bedarfsfall ggf. keine eigenen Maßnahmen mehr planen und durchführen, sondern kann auf geeignete Maßnahmen aus diesem Pool zugreifen. Dies entlastet und beschleunigt das jeweilige Genehmigungsverfahren. Solche Flächenpools sind regional und überregional möglich.
Auch die neuen Bestimmungen zum Biotopverbund, zur Umweltbeobachtung sowie die Überarbeitung der Vorschriften zur Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände beruhen auf dem Bundesnaturschutzgesetz.
2. Das Thüringer Naturschutzgesetz wurde nach etwa zehn Jahren Vollzug grundlegend auf Deregulierungsmöglichkeiten und Vollzugsvereinfachungen überprüft. Daraus resultiert eine Vielzahl von Änderungen, die oftmals beide Zwecke erfüllen.
Bestimmte Zuständigkeiten werden gebündelt. Diese Konzentration erleichtert nicht nur die Arbeit der Behörden, sondern dient auch den Antragstellern.
Änderungen von Schutzgebietsverordnungen sollen unkomplizierter werden. Dabei können die beim Erlass einer neuen Verordnung notwendigen Verfahrensteile einer umfangreichen Beteiligung und Auslegung deutlich reduziert werden, ohne dass dabei die Rechte Betroffener eingeschränkt werden.
3. Die Verordnungen über die Biosphärenreservate werden auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Die Gliederung des Gebiets mit Teilbereichen unter strengem Schutz (entsprechend einem Naturschutzgebiet) und mit der überwiegenden Fläche unter weniger strengem Schutz (entsprechend einem Landschaftsschutzgebiet) bleibt erhalten. Im Rahmen der Überarbeitung wurden jedoch die Verbote gestrafft.
Katrin Trommer-HuckaufPressesprecherinBeethovenstraße 3 · 99096 ErfurtTel: (03 61) 37-99 930 Fax: (03 61) 37-99 939 E-Mail: pressestelle@tmlnu.thueringen.deInternet: www.thueringen.de/tmlnu

Quelle: Meldung von Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt -


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