b 1. Mai 2006 Visapflicht für vorläufige Pässe bei USA-Reisen
Ab 1. Mai müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur über vorläufige Reisepässe (grüne Farbe) verfügen, bei der Einreise in die USA zusätzlich ein Visum vorlegen. Dies gilt auch für noch vor dem 1. Mai 2006 ausgestellte vorläufige Reisepässe. Visumsfreie Einreise in die USA ist zu Besuchszwecken ab Mai 2006 lediglich mit den regulären Reisepässen (rote Farbe) mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren (bzw. 5 Jahren bei unter 26jährigen Personen) weiterhin möglich. Dies gilt sowohl für die neuen elektronischen Reisepässe mit digitalem Gesichtsbild, als auch für die Pässe, die vor dem 01.11.2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten. Das Visum kann bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat in Frankfurt a. M. beantragt werden.
Von dem so genannten ´Visa-Waiver-Programm´ vorgesehenen Visa-Erleichterungen sind allerdings bestimmte Personengruppen nach wie vor gänzlich ausgenommen. Das gilt insbesondere für Reisende, die länger als 90 Tage in die USA reisen möchten, oder in die USA zu Arbeits- bzw. Studienzwecken einreisen wollen. Hier besteht grundsätzlich Visumspflicht. Nähere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Auswärtige Amt unter http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=5 land_id=188 . Informationen gibt es auch bei der amerikanischen Botschaft via Internet unter http://www.us-botschaft.de/germany-ger/vorlaeufiger_reisepass.html
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Quelle: Meldung von Bayerisches Staatsministerium des Innern bei