Rückgabe und Rücknahme von Elektroaltgeräten
Sander: Elektroaltgeräte gehören wegen der enthaltenen Wertstoffe nicht in den Müll
Hannover. Ab dem 24. März dürfen Verbraucher ausgediente Elektrogeräte kostenlos bei Kommunen abgeben. Und diese sind verpflichtet, die Altgeräte anzunehmen. Händler können als Dienstleistung freiwillig und kostenlos Geräte zurücknehmen. Diese Regelung trifft das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Gleichzeitig verpflichtet das Gesetz die Verbraucher dazu, ausgediente Elektrogeräte nicht mehr über den Hausmüll zu entsorgen. Das heißt: Solche Geräte gehören zukünftig weder in die Restmülltonne noch in den Grauen oder Gelben Sack.
Ziel der Regelungen ist es, Elektroaltgeräte in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen, da sie Wertstoffe enthalten, erläuterte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Die neue Getrenntsammlung ist mit Aufwand für die Bürger verbunden, denn sie müssen jetzt die Elektroaltgeräte zu den Sammelstellen oder zum Handel bringen. Doch im Falle solch rohstoffhaltiger Abfälle, ist eine getrennte Erfassung und Sammlung sinnvoll. Wertstoffe können wieder verwendet und Schadstoffe dem Stoffkreislauf entzogen werden.
Bei der kostenlosen Rückgabe an den kommunalen Sammelstellen kommt es weder auf die Größe der Altgeräte an, noch auf ihr Alter. Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich auf alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten anfallen. Ebenso können Gewerbebetriebe ihre Altgeräte dort abgeben, wenn diese mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind.
Der Handel kann auf freiwilliger Basis kostenlose Rückgabemöglichkeiten für seine Kunden schaffen, er ist dazu aber nicht verpflichtet. Nimmt der Handel von seinen Kunden kostenlos Altgeräte zurück, so kann er diese ebenfalls bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Damit hat der Handel die Möglichkeit, seinen Kunden diese Dienstleistung anzubieten. Ich hoffe, dass davon im Sinne der Kunden reger Gebrauch gemacht wird, sagte der Minister. Insbesondere bei den Elektrokleingeräten wie Rasierapparaten, elektrischen Zahnbürsten, Toastern, Uhren und Energiesparlampen, die bisher leider häufig in der Restmülltonne gelandet sind, wäre eine Rücknahme durch den Handel sinnvoll und wünschenswert.
Das neue Elektrogerätegesetz bedeutet eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Insbesondere die Hersteller stehen, so Sander, vor einer großen Aufgabe. Sie müssen ab sofort bundesweit die von den Kommunen und vom Handel zurückgenommenen Elektrogeräte auf ihre Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.