Großer Erfolg für Familien
Neuregelung zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten schafft mehr Gerechtigkeit
17. März 2006: Zur heutigen 2./3. Lesung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Der heute vom Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung beinhaltet wichtige Errungenschaften für die Familien in Deutschland.
Rückwirkend ab dem 01. Januar 2006 haben alle Familien - unabhängig ob Allein- oder Doppelverdiener - die Möglichkeit, für ihre Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren pro Kind 2/3 der Betreuungskosten, höchstens 4.000 Euro, steuermindernd geltend zu machen.
Bei den Altersgruppen 0 bis 2 und 7 bis 14 können in den Fällen, in denen beide Eltern erwerbstätig sind, 2/3 der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.000 Euro, steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies gilt auch für erwerbstätige Alleinerziehende.
Alleinverdienerfamilien können Kinderbetreuungskosten, die in den Altersgruppen 0 bis 2 und 7 bis 14 im Haushalt anfallen, über die Förderung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse geltend machen.
Die Neuregelung zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten schafft mehr Gerechtigkeit, entlastet Familien finanziell, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hilft neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Autor(en): Johannes Singhammer
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