Anhörung zu Aus- und Weiterbildung Veterinärdienst und zu Änderungen der Tierseuchenverordnung eröffnet
Bern, 7. März 2006 - Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eröffnet heute die Anhörung der Kantone zur neuen Verordnung über die Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Veterinärdienst sowie zu Änderungen in der Tierseuchenverordnung, unter anderem im Zusammenhang mit der Vogelgrippe.
Mehr Professionalisierung im öffentlichen Veterinärdienst
Mit der neuen Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst soll eine ganzheitliche Regelung zur Ausbildung für alle Personen im öffentlichen Veterinärdienst getroffen werden. Angesprochen sind amtliche Tierärzt/ -innen, Fleischkontrolleur/ -innen und weitere im öffentlichen Veterinärdienst tätige Personen. Diese sollen sich über eine Grundausbildung in den Bereichen Tierseuchen, Tierschutz und Lebensmittelhygiene ausweisen und eine Zusatzausbildung für die amtlichen Funktionen mit Abschlussprüfung absolvieren.
Ziel ist es, dass die anspruchsvollen und vielfältigen Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst von Personen mit vertiefter Aus- und Weiterbildungen, die den internationalen Ansprüchen genügt, übernommen werden. Die dazu erforderlichen strukturellen Anpassungen bei Bund und Kantonen sollen zu einer verstärkten Professionalisierung und Unabhängigkeit der Veterinärdienste führen.
Änderungen der Tierseuchenverordnung
Die Tierseuchenverordnung (TSV) muss in mehreren Punkten geändert werden. Es betrifft dies insbesondere: seuchenpolizeiliche Pflichten im Viehhandel;
die KODAVET-Datenbank, eine gemeinsame Plattform für die koordinierte Erfassung und Verwaltung von Daten der Kantone und des Bundesamtes für Veterinärwesen im Rahmen des Veterinärdienstes Schweiz. Sie ist mit bestehenden Datenbanken, wie dem landwirtschaftlichen Betriebsregister und der Tierdatenbank verbunden.
den Equidenpass, ein Dokument zur Identifikation von Tieren der Pferdegattung, aus dem u.a. der Verwendungszweck des Tieres hervorgeht. Indem die Gesundheitsmeldungen von Tieren mit Nutztierstatus in den Pass eingetragen werden, wird ein Beitrag zur Lebensmittelsicherheit geleistet.
Massnahmen zur Bekämpfung der zur Zeit in der Schweiz nicht vorkommenden Schweinekrankheit PRRS (Porcines reproduktives und respiratorisches Syndrom).
Die getroffenen Sofortmassnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe werden ins ordentliche Recht übergeführt. Das zur Zeit in einer Verordnung über Sofortmassnahmen und in technischen Weisungen geregelte Vorgehen gegen die Vogelgrippe wird in die Tierseuchenverordnung überführt. Dazu gehören die Umschreibung der Krankheitserreger, die Registrierung der Geflügelhaltungen, die Massnahmen im Verdachts- und Seuchenfall und die Einschränkungen in den Schutz- und Überwachungszonen.
Die Anhörung der Kantone dauert bis zum 07.06.2006.
Link Unterlagen: www.bvet.admin.ch > das BVET> Gesetzgebung > Anhörungen
Quelle: Meldung von Bundesamt für Veterinärwesen (Schweiz) bei