Drei Grundregeln für den Brandfall: Keine Panik, Feuerlöscher einsetzen und die 112 wählen!

Drei Grundregeln für den Brandfall: Keine Panik, Feuerlöscher einsetzen und die 112 wählen!

Kassel. – Angst ist ein schlechter Ratgeber. Deshalb sollte man bei einem Brand nicht in Panik geraten, sondern einen kühlen Kopf bewahren und überlegt handeln. Das empfiehlt der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., der dazu ein paar einfache Verhaltensregeln aufgestellt hat. Wer sich mit den möglichen Ursachen und der richtigen Bekämpfung eines Brandes in Ruhe auseinandersetzt, so der bvbf, ist auf den Ernstfall vorbereitet und kann der Gefahr besser begegnen. Grundsätzlich gilt: Ein Brand fängt immer ganz klein an und lässt sich in dieser Phase fast immer mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen.
Der richtige Umgang mit einem Feuerlöscher ist denkbar einfach: Zuerst die Sicherung ziehen, dann den Schlagknopf drücken und mit kurzen gezielten Stößen den Löschstrahl auf den Brandherd richten. Dabei immer genügend Abstand zu den Flammen halten und nicht gegen die Windrichtung löschen. Selbstverständlich sollte auch dann, wenn das Feuer gelöscht werden konnte, die Feuerwehr benachrichtigt werden. Nur sie kann die Ursache des Brandes klären und somit ausschließen, dass es zu einem Wiederaufflammen des Brandherdes kommt.

Feuerlöscher regelmäßig – alle zwei Jahre – sachkundig prüfen lassen

Feuerlöscher, die zum Einsatz gekommen sind, sollten auf jeden Fall – also auch dann, wenn sie nur teilweise entleert wurden – umgehend von einem qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb neu aufgefüllt werden. Soweit dies in Folge eines Brandes geschieht, werden die Kosten dafür von der Hausratversicherung übernommen.

Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe bieten – neben der sachkundigen Prüfung der Feuerlöscher, die regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre durchgeführt werden sollte – eine kompetente Beratung bei der Auswahl der passenden Geräte und geben weitere Informationen zum technischen Brandschutz. Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe findet man zum Beispiel in den „Gelben Seiten“ oder im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de


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