Mitarbeiter befürchten Brand an ihrem Arbeitsplatz – Brandschutz-Studie belegt den Erfolg von Feuerlöschern

Mitarbeiter befürchten Brand an ihrem Arbeitsplatz – Brandschutz-Studie belegt den Erfolg von Feuerlöschern

Kassel. – Eine deutliche Mehrheit von 60 Prozent der Berufstätigen befürchtet einen Brand in ihrem Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Brandschutz-Studie des bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. unter Mitarbeitern des Handwerks, der Industrie und in Dienstleistungsfirmen. Für die Studie wurden Beschäftigte aus Unternehmen unterschiedlicher Größe repräsentativ ausgewählt und außerhalb ihres Arbeitsplatzes anonym befragt. Durch dieses Verfahren war eine objektive, von äußeren Einflüssen unverfälschte Meinungsäußerung gewährleistet. Die Beschäftigten der Handwerksbetriebe befürchten am ehesten eine Brand in ihrem Unternehmen. Ihr Anteil ist mit 70 Prozent besonders hoch. Vergleichsweise wenig Sorgen macht man sich in sozialen Einrichtungen. Doch auch hier äußern 40 Prozent der dort Tätigen die Befürchtung, dass an ihrem Arbeitsplatz ein Feuer ausbrechen könnte. Auch eine weitere Zahl lässt aufhorchen: Jeder dritte Mitarbeiter weiß von einem Brand in seiner eigenen Firma zu berichten – quer durch alle Branchen und unabhängig von der Größe des Unternehmens. Befragt nach den Ursachen rangieren Fahrlässigkeit, Rauchen und technische Gründe weit vorne.

Auf die Frage, wie der Brand gelöscht werden konnte, wurden „die Feuerwehr“ und „Feuerlöscher“ von je 39 Prozent der Befragten genannt. Weitere 15 Prozent – Mehrfachnennungen waren möglich – nannten beides. Damit werden bisherige Zahlen bestätigt, nach denen Feuerlöscher bei mehr als der Hälfte aller Brände ganz oder teilweise zum Löscherfolg beitragen. Grundsätzlich gilt: Ein rechtzeitig lokalisierter Entstehungsbrand kann mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich gelöscht werden.

Beratung und Service vom qualifizierten Brandschutz-Fachbetrieb

Brandschutz-Fachbetriebe bieten nicht nur Feuerlöschgeräte und Brandschutzprodukte für jeden Bedarf – sie sind auch der Ansprechpartner in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. So übernehmen sie neben der regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre vorgeschriebenen sachkundigen Prüfung der Feuerlöscheinrichtungen auch eine Einweisung in deren richtige Handhabung und führen für die Mitarbeiter des Unternehmens Brandschutzübungen durch. Darüber hinaus sorgen sie für die ordnungsgemäße Planung, Anlegung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen.


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