Argumentation zur gesetzlichen Regelung von Rauchwarnmeldern in Privatwohnungen und Häusern
Seit Jahren fordern die Landesfeuerwehrverbände, die Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren sowie der Deutsche Feuerwehrverband die Aufnahme der Installationspflicht von Rauchwarnmeldern als gesetzliche Regelung in die Landesbauordnung.Begründung: Seit Jahren finden in Deutschland Aktionen statt, die das Ziel haben, durch Information und Aufklärung der Bevölkerung die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu verbessern. Im Bundesgebiet schätzt der Fachverband Sicherheitssysteme im ZVEI e.V., dass höchstens jedes zehnte Wohngebäude bzw. jede zehnte Wohnung mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet ist. Dies zeigt, dass die bisherigen Bemühungen nur über den Weg der Information und der Aufklärung, wenig erfolgreich waren.Die Gefahr, dass in einem Wohngebäude durch einen Brand, insbesondere aber durch die dabei entstehenden Rauchgase, Personen verletzt werden oder auch zu Tode kommen, ist enorm hoch. Dies zeigt sich am Umstand, dass die Gebäudeversicherer in Deutschland jährlich rund 230.000 Brände regulieren müssen. Eine Schätzung durch die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) e. V. spricht von jährlich 6.000 bis 8.000 Schwerverletzten. Diese Personen tragen lebenslange gesundheitlicheSchäden davon, die sie überwiegend durch das Einatmen von Brandrauch und Brandgasen erleiden. In Deutschland sind jährlich ca. 600 Brandtote zu beklagen.
Diese Menschen sterben meist einen Tod durch Ersticken bzw. Vergiftung durch Brandgase. Nur sehr wenige Personen sterben an ihren Verbrennungen. Der heutige technische Stand erlaubt es, alle Wohnungen mit verhältnismäßig geringen
Kosten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Gegen die Einführung einer Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Gebäuden dürfen daher ebenso wenig Bedenken bestehen, wie beispielsweise gegen die Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten beim Fahren eines Kraftfahrzeuges. Auch damals hatten entsprechende
Informationskampagnen im Vorfeld der Gurtpflicht wenig genutzt.Wenn der Staat erkennt, dass die Bürger eine real bestehende Gefährdung nicht erkennen und Risiken nicht selbst minimieren, muss er selbst handeln, denn er ist letzen Endes verpflichtet, in diesem Fall z.B. auch Kinder vor der Sorglosigkeit und Unbedachtheit ihrer Eltern zu schützen.