Marburger Bund lehnt aktive Sterbehilfe kategorisch ab

Marburger Bund lehnt aktive Sterbehilfe kategorisch ab
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

(Verbandspresse, 05.11.2004 15:56)

(Berlin) – Zur 106. Hauptversammlung des Marburger Bundes, die sich schwerpunktmäßig mit der Frage „Brauchen wir ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe?“ befasst, erklärt der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery: Der Marburger Bund spricht sich strikt gegen ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe aus. Das vorsätzliche Töten von Menschen steht im krassen Widerspruch zum ärztlichen Auftrag, Leben zu schützen. Das Verlangen nach vorzeitigem Tod ist bei vielen Patienten in Wirklichkeit ein Hilfeschrei nach Leidenslinderung und nicht nach Lebensverkürzung. Deswegen ist das wichtigste Argument gegen aktive Sterbehilfe die aktive Sterbebegleitung.
Leiden zu lindern und Angst zu nehmen, um damit ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen, ist Inhalt des ärztlichen Auftrages. Hierzu bedarf es aber einer besseren Schmerztherapie und Palliativmedizin zum Ende des Lebens. Die Politik muss deshalb mehr finanzielle Mittel zur Förderung der Schmerztherapie und zum flächendeckenden Aufbau dringend benötigter Palliativ- und Hospizeinrichtungen bereit stellen.

Beim kontrovers diskutierten Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen auch im Falle von Einwilligungsunfähigkeit muss das Selbstbestimmungsrecht des Patienten stärker berücksichtigt werden. Patientenverfügungen können hierbei für den Arzt eine wichtige Handlungsentscheidung sein. Die Bundesregierung muss deshalb umgehend klare gesetzliche Regelungen für Patientenverfügungen erlassen.

Hierbei muss unter anderem festgelegt werden, dass der Nichtaufnahme oder dem Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen (passive Sterbehilfe) nur dann entsprochen wird, wenn eine Patientenverfügung aktuell ist und sich eindeutig auf die momentane Behandlungssituation bezieht. Ansonsten muss die Entscheidungshoheit über den Behandlungsverlauf ausschließlich beim Arzt verbleiben, der dem Gebot des Lebensschutzes folgt. Im Zweifel muss die Weiterbehandlung stets Vorrang haben.

Quelle/Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
Riehler Str. 6, 50668 Köln
Telefon: 0221/9731680, Telefax: 0221/9731678

eMail: bundesverband@marburger-bund.de
Internet: http://www.marburger-bund.de


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