Nach dem Scheidungskrieg folgt die Ernüchterung / Je größer der Streit desto höher die Kosten

Nach dem Scheidungskrieg folgt die Ernüchterung / Je größer der Streit desto höher die Kosten
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

(Verbandspresse, 02.11.2004 16:34)

(Bonn) - Die Anzahl der Ehescheidungen in Deutschland nimmt alljährlich kräftig zu. Standen im Jahre 1960 rd. 690.000 Eheschließungen nur rd. 73.000 Scheidungen gegenüber, waren es im Jahre 2002 bereits rd. 204.000 Ehescheidungen bei nur noch rd. 391.000 Eheschließungen. Häufig wird dabei vor Gericht bis um den letzten Kaffeelöffel gestritten.

„Die Kostenfolge“, so die Stuttgarter Rechtsanwältin Sabine-Sara Goethert, Leiterin des Fachausschusses für Familienrecht bei der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., Bonn, „wird von den Betroffenen dabei völlig aus dem Auge verloren“. Dabei, so die Fachanwältin für Familienrecht, gelte gerade bei Scheidungen der Grundsatz: Je größer der Streit desto höher die Scheidungskosten. Hierzu macht die Expertin folgendes Beispiel auf: Nach zwölfjähriger Ehezeit will ein Ehepaar die Scheidung durchführen. Es ist ein minderjähriges Kind vorhanden. Nettoverdienst des Ehemannes monatlich 3.000,- Euro, der Ehefrau monatlich 2.000,- Euro. Darüber hinaus ist ein Nettovermögen von 100.000 Euro vorhanden.

Geht das Ehepaar nun in völligem Einvernehmen auseinander und der Scheidungsantrag wird von nur einem Ehegatten durch seinen Anwalt bei Gericht eingereicht, entstehen für die Scheidung Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 2.770,00 Euro. Streitet das Ehepaar z. B. stattdessen jeder durch einen Anwalt vertreten noch um die Scheidung selbst und z. B. noch um die Verteilung des Hausrats im Wert von 10.000,- Euro, betragen die Kosten schon das Doppelte. Müssen in dem Scheidungsverfahren gar noch Sachverständige gehört werden, zum Beispiel zur Bewertung von Haus- und Grundbesitz, des Hausrates oder andere Wertgegenstände, und streitet vor Gericht auch noch um die Höhe des Unterhaltes, des Zugewinnausgleichs, um Hausrat und Ehewohnung, so kann das Ehescheidungsverfahren auch schnell 15.000,- Euro und mehr verschlingen. Bei jedem Streit, so Goethert, sollten die Beteiligten daher vorher genau prüfen, ob sich dieser auch wirklich lohne. Dies, so die Expertin, gelte insbesondere auch vor dem Hintergrund, daß der Streit häufig nur dazu diene, „Emotionen“ abzubauen. Seien durch diesen Streit noch gemeinsame Kinder betroffen, so Goethert, sollte schon in deren Interesse eine langjährige Scheidungsauseinandersetzung vermieden werden.

Mehr zu diesem Thema enthält der Ratgeber „Scheiden bringt Leiden“, der zum Preis von 10,80 Euro zzgl. 2,- Euro Versandspesen, c/o Dt. AnwNotStbVer Erb- und Familienrecht, Simrockallee 27, 53173 Bonn schriftlich bezogen werden kann.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Simrockallee 27, 53173 Bonn
Telefon: 0228/9355728, Telefax: 0228/9355799

eMail: info@scheidung-anwaelte.de
Internet: http://www.scheidung-anwaelte.de


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