Baden-Württemberg übergibt Bayern Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)

Baden-Württemberg übergibt Bayern Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK)

Am 1. Januar 2006 ist der Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) von Baden-Württemberg auf Bayern übergegangen. Innenminister Dr. Günther Beckstein ist damit Vorsitzender und leitet die Amtsgeschäfte. Er hat das Amt von seinem baden-württembergischen Kollegen Innenminister Heribert Rech übernommen. Anlässlich der offiziellen Übergabe der Amtsgeschäfte am Donnerstag, 26.01.2006 im Bayerischen Staatsministerium des Innern zog Rech bei einer Pressekonferenz eine Bilanz des baden-württembergischen Vorsitzes. Beckstein gab einen Ausblick auf die wichtigsten Themen während des bayerischen Vorsitzes 2006. Wichtigste Themen sind laut Beckstein 2006 die Sicherheit bei der Fußball-Weltmeisterschaft, eine effektive Terrorismusbekämpfung, der BOS-Digitalfunk und im Ausländerrecht die Evaluierung des neuen Zuwanderungsrechts sowie verstärkte Anstrengungen zur Durchsetzungen der Ausreiseverpflichtung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer.
Meine Kollegen und ich waren uns immer der Verantwortung bewusst, die wir in allen Fragen der Sicherheit haben´, betonte Innenminister Heribert Rech im Rückblick auf das vergangene Jahr als Vorsitzender der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder. Trotz mancher Kontroversen seien alle Gespräche in traditionell gutem Klima geführt worden. Das Motto ´Mit SICHERHEIT was los´, das sich Baden-Württemberg für die Innenministerkonferenz im Jahr 2005 gewählt habe, sei bei allen Konferenzen zum Tragen gekommen.

´Es war ein interessantes Jahr im Kreis meiner Kollegen´, so Rech. Es hätten zwei Sonderkonferenzen, eine in Berlin zum Digitalfunk, und eine in Stuttgart zum Sicherheitskonzept für die Fußball-Weltmeisterschaft, stattgefunden. Dazu die beiden regulären Sitzungen in Stuttgart und in Karlsruhe. Die Diskussionen seien mit großer Offenheit, Kollegialität und Ernsthaftigkeit geführt worden. ´Auch die beiden Bundesinnenminister - Schily und Schäuble -, die ich erleben konnte, sind beeindruckende Persönlichkeiten - jeder auf seine Art´ betonte Innenminister Rech. Die wichtigsten Themen, die er unter seinem Vorsitz vorangebracht habe, seien das Sicherheitskonzept zur Fußball-WM, die Bekämpfung des Terrorismus und die Anti-Terror-Datei sowie die einvernehmlich beschlossene Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes. Auch das Verbot von Soft-Air-Waffen sei ein gutes Stück vorangekommen.

Der neue IMK-Vorsitzende Beckstein wies auf folgende Themenschwerpunkte hin:

1. Sicherheit bei der Fußball-WM

Die WM 2006 in Deutschland ist weltweit das sportliche Ereignis des Jahres; 32 Nationalmannschaften werden in 12 deutschen Stadien insgesamt 64 Spiele bestreiten; es werden dabei 3,2 Mio Zuschauer erwartet. Für die Innenminister geht es darum, die Sicherheit bei der WM in vollem Umfang zu gewährleisten. Dabei sind die wichtigsten Problemstellungen die Bewältigung von Katastrophen und größeren Gefahren- und Schadenslagen, der Hooliganismus bzw. vergleichbare Phämomene gruppendynamischer Gewalt, die politisch motivierte Kriminalität oder terroristische Anschläge sowie allgemeine und Organisierte Kriminalität bei den Veranstaltungen. Zur Bewältigung dieser spezifischen Problemstellungen haben die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes umfangreiche Konzepte erarbeitet und auf deren Basis geeignete Strukturen geschaffen, nämlich das Nationale Sicherheitskonzept FIFA-WM 2006, das Musterkonzept Katastrophenschutz, die Rahmenkonzeption zur Bewältigung von polizeilichen Einsätzen anlässlich der Fußball-WM 2006 in Deutschland und umfangreiche spezifische Einsatzkonzeptionen der jeweiligen Spielorte.

Beckstein wird als IMK-Vorsitzender weiter darauf hinwirken, dass bei der WM die Bundeswehr ergänzend zur Polizei eingesetzt wird: ´Dabei müssen die Aufgabenbereiche von Polizei und Bundeswehr selbstverständlich weiterhin getrennt bleiben. Unsere sämtlichen Polizeikräfte sind bei der WM jedoch eingeplant. Sollte es über die normale Bedrohungslage hinaus z.B. zu einer terroristischen Bedrohung kommen, steht kein zusätzliches Personal zur Verfügung. Die Bundeswehr könnte dann z.B. zur Sicherung der grünen Grenze zwischen Deutschland und Tschechien eingesetzt werden. Im ABC-Bereich hat die Bundeswehr außerdem die weltweit besten Spezialisten. Eine klarstellende Verfassungsänderung wäre also sinnvoll.

2. Terrorismusbekämpfung

Spätestens die Anschläge von London und Madrid haben laut Beckstein gezeigt, dass auch Europa für islamistische Terroristen nicht mehr länger nur Vorbereitungs- und Ruheraum, sondern auch Ausführungsraum geworden ist: ´Dabei haben sich die föderalen Strukturen auch für die Terrorabwehr in Deutschland bewährt. ´Schwachstellen´ sind jedoch die Vernetzung der Informationen und die Kommunikation untereinander, die systematisiert werden müssen.´ Zwei wichtige Projekte müssen auf Bundesebene begleitet werden, bei denen die operative Kompetenz der Länderseite einzubringen ist:

- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)Die Einrichtung eines GTAZ war zwar ein Schritt in die richtige Richtung, um den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu verbessern. ´Wir dürfen aber nicht vergessen, dass dieses Zentrum aus zwei Informations- und Analysestellen (PIAS und NIAS) besteht. Sie tauschen sich über verschiedene Koordinationsforen aus, was zu gewissen Reibungsverlusten führt. Besser wäre ein gemeinsames Lage- und Analysezentrum zur Terrorabwehr gewesen. Zumindest ist es jetzt nach der Anlaufphase erforderlich, weitere Anpassungen bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit vorzunehmen und die innere Struktur zu optimieren´, so Beckstein.

- Antiterrordatei

Nach den Koalitionsabsprachen kann jetzt schnell die Umsetzung der seit langem geforderten Antiterrordatei in Angriff genommen werden. Es war in der Vergangenheit schwer erträglich, dass z.B. die Kriminalbehörden in Bayern nur zufällig Erkenntnisse des Verfassungsschutzes in Hamburg erhielten. ´Wir erwarten, dass das Bundesinnenministerium bald einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt. Dabei kann auf die Vorarbeiten einer durch die IMK eingesetzten Länderarbeitsgruppe aus dem vergangenen Jahr zurückgegriffen werden´, so Beckstein.

Nach dem Koalitionsvertrag soll zur Bekämpfung des Terrorismus im Übrigen überprüft werden, inwieweit rechtliche Regelungen, etwa des Datenschutzes, einer effektiven Bekämpfung des Terrorismus und der Kriminalität entgegenstehen. ´Gerade auf diesem Feld ist eine umfassende Analyse der Länder und des Bundesinnenministeriums erforderlich´, so Beckstein.

3. BOS-Digitalfunk

Bei der Einführung des Digitalfunks geht es um eine für die innere Sicherheit wichtige neue Technik. Der bisherige analoge Funk ist veraltet und wird heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Aufgrund des gegenüber dem ehemaligen Zeitplan eingetretenen Zeitverzugs beim Vergabeprozess ist damit zu rechnen, dass die Vergabeentscheidung erst im zweiten Quartal 2006 fallen wird. Damit ist die Ausstattung interessierter Länder mit Digitalfunktechnik zur WM 2006 über den bundesweiten Vergabeprozess nicht mehr möglich.

Das Verwaltungsabkommen zur Beteiligung der Länder an der BOS-Stelle befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern. Beckstein: ´Ziel ist es, im 1. Halbjahr 2006 im Einklang mit dem Betriebskonzept und dem Gesetzentwurf zur Einrichtung der BOS-Stelle eine Einigung zu erzielen.´

4. Ausländerrecht

Während des bayerischen IMK-Vorsitzes sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:

4.1 Evaluation des neuen Zuwanderungsrechts

Hierzu wies Beckstein zunächst auf den entsprechenden Beschluss der IMK vom 7./8.12.2005 mit folgendem Wortlaut hin: ´1. Die Innenministerkonferenz weist darauf hin, dass mit dem neuen Zuwanderungsrecht Verbesserungen im humanitären Bereich, z. B. mit den Regelungen zur Lösung von Härtefällen, geschaffen wurden.

2. Die Innenministerkonferenz begrüßt, dass nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005

- das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluiert und in diesem Zusammenhang auch geprüft werden soll, ob eine befriedigende Lösung des Problems der Kettenduldungen erreicht worden ist und ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie beabsichtigt gelöst sind,

- durch geeignete Maßnahmen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessert werden soll und praktische Hindernisse der Abschiebung insbesondere von Straftätern soweit möglich beseitigt werden sollen.

- Die Innenministerkonferenz richtet eine länderoffene Arbeitsgruppe auf Ministerebene ein, die sich mit der Gesamtproblematik befasst und ggf. Verfahrensvorschläge entwickelt.´

Der neue IMK-Vorsitzende Beckstein leitet diese länderoffene Arbeitsgruppe. Sie soll auf der Grundlage einer Evaluierung der Anwendungspraxis prüfen, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht. Gegebenenfalls werden dann Verfahrensvorschläge entwickelt. ´Zunächst muss eine gründliche und seriöse Evaluierung dieser Neuregelungen erfolgen, die ihre Zeit benötigt. Mangels verfügbarer Auswertungen des Ausländerzentralregisters zu den neuen Aufenthaltstiteln werden belastbare Ergebnisse vermutlich erst im Frühjahr vorliegen. Auch der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die humanitären Zielsetzungen des Zuwanderungsgesetzes überprüft werden sollen. Das Ergebnis einer derartigen Überprüfung darf nicht durch eine übereilte Altfallregelung vorweggenommen werden´, so Beckstein.

4.2 Rückkehr von Ausreisepflichtigen

In der IMK wird es laut Beckstein 2006 vor allem darum gehen, die Rückführung nach Afghanistan auch tatsächlich in Gang zu bringen: ´Nur wenn klar ist, dass der Ausreisepflichtige mit seiner Abschiebung rechnen muss, wird es auch freiwillige Ausreisen in größerer Zahl geben. Insoweit wird die IMK die Bundesregierung um verstärkte Anstrengungen hinsichtlich einer Rückübernahmevereinbarung mit der afghanischen Regierung bitten.´

Auch Rückführungen in den Irak dürfen laut Beckstein kein Tabuthema mehr sein. Nach der Aufnahme der Flugverbindungen in den Nordirak bedarf es einer gründlichen Prüfung, ob nicht zumindest mit Rückführungen bestimmter Gruppen in diese Region in diesem Jahr begonnen werden kann. Die Abschiebung von Straftätern und Sicherheitsgefährdern, i. d. R mit Sicherheitsbegleitung durch die Bundespolizei, muss jedenfalls in gravierenden Fällen generell möglich sein.

´Insgesamt bedarf es verstärkter Anstrengungen, die Ausreiseverpflichtung auch tatsächlich durchzusetzen. Da fehlende Papiere wie insbesondere Heimreisedokumente ein Haupthindernis für eine zeitnahe Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung sind, müssen wir dieses Thema mit neuem Elan angehen´, so Beckstein abschließend.

Michael ZieglerPressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums des InnernOdeonsplatz 3, 80539 MünchenTel. (089) 2192 - 2108, Fax (089) 2192 - 12721 mailto:presse@stmi.bayern.de


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