Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble begrüßt die Bestätigung des Vereinsverbots der ´Hizb ut-Tahrir´ durch das Bundesverwaltungsgericht
Berlin, 25. Januar 2006 - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute das Betätigungsverbot gegen die panislamische Vereinigung ´Hizb ut-Tahrir´ bestätigt. Der Bundesminister des Innern hatte der Organisation am 15. Januar 2003 jegliche Betätigung in Deutschland untersagt. Die Gruppierung richtete sich durch ihre bis in den Hochschulbereich hinein betriebene Gewaltpropaganda und ihre antiisraelische sowie antijüdische Hetze gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
Hierzu Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:
´Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr. Deutschland darf keinen Raum bieten für völkerverständigungswidrige und menschenverachtende Hetze, wie sie von Mitgliedern der ´Hizb ut-Tahrir´ im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, in Flugblättern und anderen Veröffentlichungen wie z.B. der Zeitschrift ´Explizit´ ausging. Das nunmehr unanfechtbare Betätigungsverbot ist ein wirksames Mittel, um den Versuchen solcher Organisationen entgegenzuwirken, ´geistige Brandstiftung´ bei den in Deutschland lebenden Muslimen zu betreiben. Die Bundesregierung hat mit dem Verbot ein deutliches Signal gesetzt, in Deutschland aktive Vereine, die das Existenzrecht anderer Staaten in Frage stellen und zu deren gewaltsamer Beseitigung aufrufen, nicht zu dulden. Dies gilt erst recht für solche Gruppierungen, die dabei auch nicht vor aggressiver Propaganda gegen einzelne Bevölkerungsgruppen zurückschrecken.´
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