Abschaffung des Unfallschutzes bei Schwarzarbeit ist unsozial und entlastet kriminelle Arbeitgeber
27. Dezember 2005 - 1263
Zu der Forderung des Praesidenten des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, den Unfallschutz bei Schwarzarbeit abzuschaffen, erklaert der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Eine Streichung des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unfaellen waehrend Schwarzarbeit ist inakzeptabel, weil sozial unausgewogen.
Seit dem 1. August 2004 ist das ´Gesetz zur Intensivierung der Bekaempfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhaengender Steuerhinterziehung´ in Kraft. Danach haben Arbeitgeber den Unfallversicherungstraegern die Aufwendungen zu ersetzen, die diesen entstehen, wenn sie Schwarzarbeitern Leistungen gewaehren muessen. Verunglueckt also ein Arbeitnehmer bei der Schwarzarbeit, hat der betreffende Arbeitgeber, beispielsweise ein Handwerksbetrieb, dem Unfallversicherungstraeger alle hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Damit werden zielgerichtet diejenigen Arbeitgeber in Regress genommen, die in unverantwortlicher und selbstsuechtiger Weise ihren Profitinteressen froehnen.
Eine Streichung des Versicherungsschutzes bei Schwarzarbeit haette zur Folge, dass der verunglueckte Arbeitnehmer die umfassenden Leistungen der Unfallversicherung nicht mehr erhalten wuerde. Nur durch diese ist aber vielfach ueberhaupt zu erreichen, dass der Arbeitnehmer gesundheitlich wieder hergestellt werden kann und seinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen kann. Stattdessen haette der Arbeitnehmer nur noch einen wagen - moeglicherweise gar nicht durchsetzbaren - zivilrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber.
Alle Risiken wuerden auf den Arbeitnehmer abgeschoben, dabei sind es die Arbeitgeber, die Schwarzarbeit erst moeglich machen. Eine solche Entlastung (krimineller) Arbeitgeber zu Lasten von Arbeitnehmern ist mit uns nicht zu machen.
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