Bundesregierung begrüßt Entscheidung des libyschen Obersten Gerichtshofes
Die Bundesregierung nimmt die Nachricht, dass der libysche Oberste Gerichtshof die Todesurteile gegen fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt aufgehoben hat, mit Erleichterung auf.
Die Vorwürfe gegen die im Mai 2004 Verurteilten sind aus Sicht der Bundesregierung unhaltbar. Deshalb hat sich die Bundesregierung in Kontakten mit Libyen und auch gemeinsam mit ihren Partnern innerhalb der EU von Beginn an gegenüber Libyen für eine Überprüfung der Urteile eingesetzt.
Die Entscheidung des Obersten libyschen Gerichtshofes eröffnet nunmehr den Weg für eine Lösung des Falles. Die Bundesregierung hofft, dass die langjährige Haft der Verurteilten ein baldiges Ende findet. Hinsichtlich der HIV-infizierten Kinder hat die EU Libyen technisch-medizinische Hilfe angeboten.
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