Verbesserung der EU-Kapitalvorschriften für Aktiengesellschaften
Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
(29.10.2004 15:57)
(Brüssel/Berlin) - Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der Aktiengesellschaften bestimmte Maßnahmen, die sich auf die Höhe und die Struktur ihres Kapitals sowie auf ihre Eigentumsverhältnisse auswirken, erleichtern soll. Durch die Richtlinie ändern sich die Bestimmungen der zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie von 1976. Die Änderungen sollen die Gesellschaften in die Lage versetzen, rascher und kostengünstiger auf Marktentwicklungen zu reagieren.
Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte dazu: "Wollen wir die europäische Wirtschaft so leistungs- und wettbewerbsfähig wie möglich machen, müssen wir die EU-Kapitalvorschriften für Aktiengesellschaften vereinfachen und verbessern, gleichzeitig aber auch wirksame Schutzvorkehrungen für Gläubiger und Anleger, insbesondere für Minderheitsaktionäre, treffen.
Da die Beteiligten die derzeitigen Kapitalvorschriften teilweise als zu starr und teuer empfinden, sollen die Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Bedingungen spezielle Berichtspflichten abzuschaffen und Änderungen in der Besitzstruktur zu erleichtern.
Geändert werden soll unter anderem Folgendes:
- Bei Gesellschaftsgründungen oder Kapitalerhöhungen soll in bestimmten Fällen von der Bewertung der Sacheinlagen durch einen Experten abgesehen werden.
- Die derzeitigen Vorschriften über die Beschränkung oder den Ausschluss von Bezugsrechten sollen gelockert werden.
Der Vorschlag wird nun im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens an den EU-Ministerrat und das Europäische Parlament weitergeleitet.
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