Schily: Der ePass ist ein Sicherheitsgewinn für Deutschland
Die Einführung beginnt am 1. November 2005
Berlin, 28. Oktober 2005 - Die Bundesrepublik Deutschland führt am 1. November 2005 als einer der ersten EU-Mitgliedstaaten den elektronischen Reisepass kurz ePass mit Chip ein. Ab dem Antragsdatum 1. November erhalten Bürgerinnen und Bürger den ePass, der zusätzlich einen Chip mit dem gespeicherten Foto enthält. Die EU-Staaten haben die schrittweise Einführung der neuen Reisedokumente beschlossen.
Bundesinnenminister Otto Schily: ´Der neue ePass ist ein Sicherheitsgewinn für Deutschland. Er ist noch stärker gegen Fälschungsversuche geschützt und unterstützt künftig die Identitätsfeststellung bei der Grenzkontrolle. Bei der Konzeption der neuen Pässe waren Datenschutz und Datensicherheit ein wichtiges Anliegen. Die Daten auf dem Chip sind sicher gegen unberechtigte Zugriffe geschützt.´
In den Chips der neuen Reisepässe werden in der ersten Einführungsstufe zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert, ab März 2007 werden in neuen Pässen zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst. Die Daten liegen sind lediglich auf dem Chip gespeichert, eine zentrale Speicherung der Daten wird es nicht geben. Bisher ausgegebene Reisepässe bleiben nach wie vor gültig.
Die hohen deutschen Standards sind in die EG-Verordnung zu den neuen Reisedokumenten und in die technischen Richtlinien eingeflossen. Die Konferenz der europäischen Datenschutzbeauftragten hat im September 2005 Bedingungen aufgestellt, die die neuen Reisepässe der Mitgliedstaaten erfüllen müssen, um dem europäischen Datenschutzrecht zu genügen. Schily: ´Der deutsche ePass erfüllt diese Bedingungen wie den Ausschluss der zentralen Speicherung bereits heute und gehört nach wie vor zu den sichersten Personaldokumenten weltweit., das gilt für die Arbeit des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ebenso wie für das deutsche Engagement auf europäischer Ebene.´
Ein nachträgliches Verändern der Daten im Chip, ein Auslesen im Vorbeigehen oder heimliches Abhören der Datenübertragung zwischen Chip und Lesegerät wird durch kryptografische Mechanismen wie die elektronische Signatur und Verschlüsselung verhindert. Im Einklang mit der Forderung der europäischen Datenschutzbeauftragten legen die deutschen Rechtsnormen außerdem fest, dass ein Auslesen der biometrischen Daten nur durch die zuständigen Behörden erfolgen darf. Technisch wie rechtlich sind die biometrischen Daten damit abgesichert.
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich speziell zur Technik im ePass informieren möchten, bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik seit Juni 2005 einen ePass-Service an: über die E-Mail-Adresse ePass@bsi.bund.de sowie eine Hotline, die unter der Nummer 01805-274 300 von 8 bis 17 Uhr erreichbar ist (12 ct/min). Für andere ePass-Themen wie die neue Foto-Mustertafel hat das Bundesministerium des Innern die Website www.ePass.de eingerichtet: Neben zahlreichen Downloads wird eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um den ePass zur Verfügung gestellt. Diese enthält auch einen Link zur Website des Auswärtigen Amtes, wo die Einreisebestimmungen anderer Länder beispielsweise der USA ständig aktualisiert werden.
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