Sicher fahren bei Wind
Autofahrer sollten bei Stürmen vorausschauend fahren
Der Lenz ist da und leider hat er oft kräftige Frühjahrstürme im Gepäck. Wenn es tüchtig "kachelt", kommt so mancher Auto- und Motorradfahrer ins Wanken. Daher gilt: Bei Sturm besonders vorausschauend fahren, Abstand halten, Geschwindigkeit reduzieren und Überholmanöver vermeiden.Besonders gefährlich sind laut ADAC Brücken und Waldschneisen sowie Autobahnviadukte und Bergkuppen. Kritische Stellen sind oft mit Windsäcken oder entsprechenden Verkehrsschildern gekennzeichnet. Es empfiehlt sich zudem, bei starkem Wind Bäume, Sträucher und den Vordermann zu beobachten. Wird genügend Abstand gehalten und die Geschwindigkeit reduziert, bleiben genügend Zeit und Raum für Ausweichmanöver, falls etwa Autos mit Anhänger oder Motorräder zu schlingern beginnen.
Vorsicht auch beim Überholen. Große Autos wie Lkw, Vans oder Wohnmobile bieten dem Wind eine große Angriffsfläche. Kommt man aus deren Windschatten heraus, trifft einen der Seitenwind mit voller Wucht. Wer ein ADAC-Sicherheitstraining absolviert hat, der weiß, was das bedeutet, und wie richtig reagiert wird.
Stürme können auch Schäden produzieren, indem Äste, Dachziegel, Steine oder Bäume auf die Straße oder auf das Auto geschleudert werden. Für Schäden kommt hier die Teilkasko-Versicherung auf, die in jeder Vollkasko-Versicherung enthalten ist. Schäden am parkenden Fahrzeug und auch die Kollision mit unmittelbar vor dem Fahrzeug umgestürzten Bäumen oder vergleichbaren Hindernissen sind in diese Leistung eingeschlossen. Einziger Haken: Der Fahrzeughalter muss mit Hilfe des Wetteramtes nachweisen, dass zu jenem Zeitpunkt mindestens Windstärke 8 vorherrschte.
Ist ein Schaden entstanden, sollte er umgehend der Teilkaskoversicherung gemeldet werden, empfiehlt ADAC-Jurist Paul Kuhn. Diese ist auch dann die richtige Adresse, wenn eine Vollkaskoversicherung vorhanden ist. Der Grund: Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung meistens enthalten. Bei der Teilkasko findet bei den meisten Versicherungsgesellschaften keine Rückstufung statt. Zudem ist die Selbstbeteiligung dort oft geringer.
Rauscht der Autofahrer auf einen Ast, der schon längere Zeit auf der Straße lag, so ist dies ein Fall für die Vollkaskoversicherung.
Die Frage der Haftung stellt sich übrigens auch für Gemeinden. Sie müssen als Eigentümer von Waldflächen und kommunalen Einrichtungen deren Sicherheit regelmäßig prüfen. Andernfalls kommt eine Haftung aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. (km)